Anforderungen an Privatstraßen

Pressemitteilung vom 18.05.2021

Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, einen Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus über Anforderungen an Privatstraßen beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat aufgefordert, bei Planungs- und Bauvorhaben grundsätzlich keine „Privatstraßen“ mehr vorzusehen, sondern die Erschließung bzw. Zuwegung generell nur über gewidmetes öffentliches Straßenland anzuwenden.

Soweit im Rahmen von Bebauungsplanverfahren städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, können die Verpflichtungen zur Planung, Herstellung und Übertragung von Straßenverkehrsflächen vereinbart werden. Dies umfasst auch die Anforderungen an die Beleuchtung, Unterhaltung und Reinigung (Verkehrssicherungspflicht) der Straßen, die nach entsprechenden Regelwerken herzustellen und durch das Land Berlin abgenommen werden.

Soweit eine Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis erfolgen soll, kann ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt werden. Hierdurch wird die Eintragung einer Baulast oder einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten Berlins begründet.

Die Festsetzung von privaten Verkehrsflächen soll in Bebauungsplänen nur dann erfolgen, wenn dies städtebaulich erforderlich ist und entsprechend begründet werden kann. Der Bericht nimmt dazu ausführlich Stellung.