Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West

Pressemitteilung vom 16.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 16. März 2021:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat die Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, über die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB beschlossen. Damit wird künftig die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen für diesen Bereich bei der Senatsverwaltung für Stadtent-wick¬lung und Wohnen liegen, unter enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Bezirksverwaltung Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die City West ist neben der Berliner Mitte das wichtigste und größte urbane Zentrum der Stadt. Geprägt wird sie von durchmischten Quartieren, lebendigen Wohnvierteln mit attraktiver Nahversorgung und Einkaufsmöglichkeiten sowie Standorten für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Büronutzung. Damit spiegelt die City West die urbanen Qualitäten der europäischen Stadt wieder. Diese Qualitäten gilt es im 21. Jahrhundert zu sichern, zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten.

Das Areal rund um den Breitscheidplatz mit der Gedächtniskirche sowie den sternförmig angrenzenden Straßenachsen bildet den engeren Kernbereich. Hier konzentrieren sich traditionelle und moderne Urba¬nität im nachbarschaftlichem Miteinander, sind so ein „Schaufenster Berlins“.

Durch die Umsetzung einer Projektstruktur zur Zusammenarbeit in der City West wird sichergestellt, dass Bezirks- und Senatsverwaltung planerische Ziele kooperativ entwickeln und ein abgestimmtes Handeln auf Senats- und Bezirksebene erfolgt.