Bericht zum Bädervertrag

Pressemitteilung vom 09.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 9. März 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andras Geisel den Bericht zum Abschluss eines Bädervertrags zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) zur Kenntnis genommen. Der Bädervertrag wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.

Mit dem Abschluss eines Bädervertrags verfolgen die Vertragspartner das gemeinsame Ziel der nachhaltigen Sicherstellung eines attraktiven, inklusiven berlinweiten Bäder-Angebots, das im Sinne der Daseinsvorsorge den öffentlichen Interessen entspricht und den Bedürfnissen aller Berlinerinnen und Berliner auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt gerecht wird. Durch den Abschluss des Bädervertrags soll der bisherige Zuschuss gemäß Bäder-Anstaltsgesetz detailliert an den einzelnen Leistungen der BBB (Betrieb der Bäder, Erhalt der Bäder-Infrastruktur, Entwicklung der Bäder-Infrastruktur) ausgerichtet werden. Das Land wird mit dem Bädervertrag in die Rolle eines „Bestellers“ gebracht, welcher die von den BBB zu erbringenden Leistungen konkret definiert. Mit der Abforderung bestimmter Leistungen und der Ausrichtung des Zuschusses an den Kosten der abgeforderten Leistungen werden die Erwartungen des Landes an die BBB transparent gemacht.

Die Finanzierung der BBB für den Betrieb und den Erhalt der Bäderinfrastruktur Berlins im Rahmen der Daseinsvorsorge soll mit dem Bädervertrag auf neue Grundlagen gestellt werden. Dabei soll mehr als bisher die Bedarfslage des Berliner Senats an den durch die BBB zur Verfügung zu stellenden Wasserzeiten und -flächen im Vordergrund stehen, um insbesondere den notwendigen Bedarf der Berliner Bevölkerung besser abdecken zu können. Ausreichende Wasserzeiten und -flächen können dabei nur durch eine begleitende Instandhaltung und grundhafte Sanierung der vorhandenen Bäderinfrastruktur sichergestellt werden.