Berliner Senat setzt internationales Recht gegen Gewalt an Frauen um

Pressemitteilung vom 02.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 2. März 2021:

Der Senat hat heute den von der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, vorgelegten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) im Land Berlin beschlossen. Der Bericht wird an das Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Demnach wird durch ein koordiniertes Vorgehen der Senatsverwaltungen das Europarat-Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt in Zukunft noch effektiver umgesetzt.

Gleichstellungssenatorin Dilek Kalayci: „Mit dem Berliner Hilfesystem und der gut etablierten ressortübergreifenden Zusammenarbeit haben wir ein tragfähiges Fundament für ein koordiniertes Vorgehen, um Frauen möglichst umfassend vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Berlin als Stadt der Frauen setzt die Istanbul-Konvention um.“

Unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft soll ein Berliner Aktionsplan erarbeitet werden, um die vielfältigen Aufgaben mit einer gemeinsamen Strategie anzugehen.

Die Vertragsstaaten haben nach der Istanbul-Konvention unter anderem die Pflicht, Frauenhausplätze vorzuhalten, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung nach einer Vergewaltigung anzubieten, Gewalt gegen Frauen effektiv strafrechtlich zu verfolgen und schädliche Stereotype von Geschlechterrollen durch eine aktive Gleichstellungspolitik zu beseitigen.

Für ein landesweites ressortübergreifendes Vorgehen gegen Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt unter dem Dach einer menschenrechtsbasierten Gleichstellungspolitik im Sinne der Istanbul-Konvention wurde bereits im September eine Koordinierungsstelle eingerichtet.

Aktuell wird durch die Gleichstellungsverwaltung ein Konzept für die kohärente Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Berlin erarbeitet, das die anderen Ressorts und die Zivilgesellschaft einbezieht. Zunächst werden Schnittstellen zu bereits existierenden Gremien auf Verwaltungs- und Zivilgesellschaftsebene sowie Programme im Kontext der Antigewaltarbeit herausgefiltert, um zukünftig Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu erzielen. Ressortübergreifende Bestands- und Bedarfsanalysen (Monitoring) sollen folgen, um die bereits etablierten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Lichte der Istanbul Konvention zu überprüfen, gegebenenfalls vorhandene Lücken zu identifizieren sowie Maßnahmen zu deren Schließung ergreifen zu können.