Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Abschied der Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Dagmar Merz - 1/23

Pressemitteilung vom 31.01.2023

Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Dagmar Merz in den Ruhestand.

Frau Merz trat im Jahr 1984 in die Berliner Justiz ein. Zunächst war sie in der Zivilgerichtsbarkeit und ab August 1985 beim Verwaltungsgericht Berlin tätig, wo sie zur Richterin auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach einer zweijährigen Abordnung an das Bundesverwaltungsgericht wurde sie im August 1997 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin ernannt; seit Juli 2005 ist sie beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg tätig. Im Jahr 2009 wurde Frau Merz zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht befördert. Im Jahr 2014 folgte dann ihre Ernennung zur Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts.

PräsOVG Joachim Buchheister:
„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist dankbar, dass sich Frau Merz über viele Jahre für dieses Gericht eingesetzt hat. Als Richterin und Vorsitzende des 2. Senats hat sie die Rechtsprechung zum Baurecht in Berlin und Brandenburg maßgeblich geprägt. Hervorzuheben ist ferner ihr praktisches und universitäres Engagement für das Güteverfahren und die Mediation. Als Vizepräsidentin hat sie sich mit Einfühlungsvermögen den Belangen des nichtrichterlichen Dienstes gewidmet, vielfältige Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahrgenommen und sich besonders für die Erhaltung des historischen Gerichtsgebäudes eingesetzt.“