Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz – Eilantrag einer Konkurrentin erfolglos – 29/20

Pressemitteilung vom 15.07.2020

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag einer Konkurrentin gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz in zweiter Instanz abgelehnt.

Nach Auffassung des Senats verstieß die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte Verschwiegenheitsgebot. Eine Amtsdirektorin bzw. ein Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss grundsätzlich in öffentlicher Sitzung gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden der Öffentlichkeit spätestens durch die Berichterstattung über die Wahl bekannt. Es liegt auf der Hand, dass die Öffentlichkeit ein großes Interesse an den Bewerberinnen und Bewerbern um dieses Spitzenamt hat.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar

Beschluss vom 15. Juli 2020 – OVG 4 S 28/20 -