Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
OVG bestätigt: Autokorso mit 20 Teilnehmern darf stattfinden – 20/20
Pressemitteilung vom 30.04.2020
Die Antragstellerin plant, in Berlin am 1. Mai 2020 einen aus 20 Teilnehmern in acht Fahrzeugen bestehenden Autokorso durchzuführen. Die von ihr beantragte Zulassung einer Ausnahme vom gegenwärtigen coronabedingten Versammlungsverbot hatte der Polizeipräsident in seiner Funktion als Versammlungsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass die Berliner Coronaverordnung dies lediglich für ortsfeste Versammlungen vorsehe. Das Verwaltungsgericht hatte ihn daraufhin im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, eine solche Ausnahme auch für den Autokorso der Antragstellerin zuzulassen. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren im Wesentlichen bestätigt, der Versammlungsbehörde jedoch ausdrücklich den Erlass von Maßgaben zur Einhaltung des Infektionsschutzes gestattet.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 30. April 2020 – OVG 11 S 36/20 –
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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