Corona-Informationen zu Schule und Kita
Schule
Ab 9. März 2021 findet für die Klassen 1 bis 6 Wechselunterricht statt. In den Schulen bleibt die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.Kita
Ab 9. März 2021 stehen die Kitas wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb und für ein Betreuungsangebot von mindestens sieben Stunden/Tag offen.- Infos zum Kita-Betrieb | Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
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Ferien in Berlin
Wann sind endlich Ferien? Aber auch die anderen wichtigen Termine eines Schuljahres finden Sie in unserer Ferienübersicht oder tagesaktuell im Schulkalender.
Hitzefrei? Feiertage? Und wann kann mein Kind vom Unterricht beurlaubt oder befreit werden?
Schule ist Pflicht. Und der Ausfall oder das Versäumen von Unterricht muss die Ausnahme sein. Darum gibt es kein “Hitzefrei” ab einer bestimmten Temperatur mehr, sondern der Unterricht soll den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden.
Nur wenn dies nicht möglich ist, kann er nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen, aber nicht in der Oberstufe, beruflichen Schule und dem Zweiten Bildungsweg.
Auch die Befreiung vom Unterricht ist nur in wichtigen Gründen möglich. Welche Gründe dies sein können, an welchen Feiertagen der jeweiligen Religionsgemeinschaften die Schüler frei haben und wie Entschuldigungen bei Schulversäumnissen erfolgen müssen ist in der Ausführungsvorschrift Schulpflicht (AV Schulbesuchspflicht) geregelt.
Übrigens:Die Betreuung der Kinder und ein bestehendes Mittagessenangebot an der Schule werden auch bei extremen Wetterlagen in gewohntem Umfang garantiert.
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
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