Märzrevolution und Ära Hinckeldey 1848-1856

Der liberale Geist der Revolution von 1848 und das neue demokratische Bewusstsein hatten in den Wahlen zur Berliner Stadtverordnetenversammlung, die ebenfalls im Mai 1848 abgehalten wurden, noch kaum Niederschlag gefunden. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Wahlen zur Deutschen und zur Preußischen Nationalversammlung waren in Berlin auf Grundlage der Städteordnung des Freiherrn vom und zum Stein von 1808 nur rund 25.000 Bürger mit entsprechendem Besitz bzw. Einkommen wahlberechtigt. Die Stadtverordnetenversammlung repräsentierte dementsprechend auch nur das Besitzbürgertum und tat sich mit demokratischen Initiativen nicht besonders hervor. Zudem setzte sich schon im Frühjahr 1849 überall in Deutschland die Reaktion durch. Vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. wurde nun das allgemeine Wahlrecht wieder abgeschafft und durch das vom Steueraufkommen abhängige Dreiklassen-Wahlrecht ersetzt, welches in Preußen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges Gültigkeit behalten sollte. 1850 wurde auch in Berlin das Dreiklassen-Wahlrecht eingeführt. Verbunden mit der neuen Preußischen Gemeindeordnung, die in diesem Jahr die Stein’sche Städteordnung ablöste, wurden außerdem die kommunalen Rechte eingeschränkt sowie die Stellung des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes gegenüber den Stadtverordneten gestärkt.

Wilhelm Heinrich Krausnick

Wilhelm Krausnick (1834-1848 / 1851-1861)

Mit der Revidierten Städteordnung von 1853 wurden die Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung noch weiter beschränkt. Zum Oberbürgermeister war bereits im November 1850 wieder Wilhelm Krausnick gewählt worden. Die Übergabe der Amtsgeschäfte erfolgte am 23. Januar 1851. Franz Naunyn kehrte auf seine frühere Position als Bürgermeisters zurück. Er starb am 30. April 1860 in Berlin. Wilhelm Krausnick amtierte bis 1862, das heißt über eine volle Wahlperiode, und starb im hohen Alter von 85 Jahren am 14. Dezember 1882 in Berlin. Die prägende politische Persönlichkeit dieser Zeit war jedoch nicht Krausnick sondern Polizeipräsident Carl Ludwig Friedrich von Hinckeldey, der seinen Einfluss zu Lasten der Stadtverwaltung ausweitete und neben Polizei und Gewerbepolizei auch die Feuerwehr (zugleich zuständig für die Stadtreinigung), das Zensur-, Pass- und Fremdenwesen sowie die Gesinde- und Verkehrsordnung kontrollierte. Hinckeldeys Ära (1848-1856) steht einerseits für ein autoritäres Amtsverständnis und polizeiliche Willkür, andererseits gingen von ihm wichtige Impulse für den Aufbau einer modernen Infrastruktur (zum Beispiel in der Wasserversorgung) aus.