Fördermöglichkeiten für Projekte mit international-städtepartnerschaftlichem Bezug

Projektförderung für das Jahr 2026

Das Referat Internationales der Senatskanzlei Berlin vergibt im Jahr 2026 Zuwendungen zur Förderung an nicht gewinnorientierte Projekte mit international-städtepartnerschaftlichem Bezug. Für diesen Zweck stehen im Jahr 2026 voraussichtlich insgesamt bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Vorhaben zu unterstützen, die einen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit, zur Vernetzung Berlins mit seinen Partnerstädten sowie zur internationalen Sichtbarkeit des Landes Berlin leisten.

Interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller waren eingeladen, Projektanträge im genannten Bewerbungszeitraum einzureichen.

Alle Informationen auf einen Blick

Mit dem aktuellen Förderaufruf konnten bis zum 08. März 2026 Projekt-Exposés eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie nachfolgend.

  • Bewerbungszeitraum

    13. Januar 2026 bis 08. März 2026.

  • Welche Projekte werden gefördert?

    Förderfähig sind zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzte Projekte, die zwischen dem 01.05.2026 bis maximal 31.12.2026 stattfinden und

    • nicht gewinnorientiert sind,
    • einen deutlichen internationalen Schwerpunkt und gleichzeitig einen Bezug zu einer Städtepartnerschaft oder mehreren Städtepartnerschaften aufweisen und
    • zur Erfüllung der Aufgaben des Landes Berlin beitragen,
    • mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde (Nr. 1.4 zu § 44 Landeshaushaltsordnung). Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

    Die Projekte sollen möglichst einen Austauschcharakter besitzen und Akteurinnen und Akteure aus Berlin sowie aus Partnerstädten oder anderen internationalen Kontexten einbeziehen. Besonders priorisiert werden Projekte, die in Berlin und in einer Partnerstadt oder in mehreren Partnerstädten stattfinden sowie innovative Impulse, eine nachhaltige Wirksamkeit und somit einen konkreten Beitrag zur internationalen Sichtbarkeit Berlins leisten. In dem Sinne haben der Austauschcharakter, der Berlinbezug und Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit besondere Bedeutung. Projekte, die ausschließlich in einer Stadt umgesetzt werden, sind nicht ausgeschlossen. Reine Besuchs- oder Begegnungsreisen für Bürgerinnen und Bürger und Schülerinnenaustausche sind nicht förderfähig.

  • Wer kann sich bewerben?

    Antragsberechtigt sind

    • natürliche Personen sowie
    • juristische Personen.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Akteure der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Berlin.

    Mit dem beantragten Projekt dürfen keine wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers verfolgt werden. Bei künstlerischen Projekten ist zusätzlich die schriftliche Darlegung der Einzigartigkeit und der fachlichen Expertise für das Projekt erforderlich.

  • Wie kann man sich bewerben?

    Die Projekt-Exposés konnten bis zum 08.03.2026 per Mail an projekt@senatskanzlei.berlin.de eingereicht werden. Einzureichen waren insgesamt 4 DIN-A4-Seiten, bestehend aus

    • einer Projektbeschreibung (Inhalt, Ziele, Zielgruppe(n), Akteure, internationaler Bezug u. Berlinbezug; ca. 2,5 Seiten),
    • einem Zeitplan (ca. 0,5 Seite) sowie
    • einem Kosten- und Finanzierungsplan (ca. 1 Seite).
  • Wann wird über die Anträge entschieden und wie geht es weiter?

    Im März 2026 wird das Referat Internationales der Senatskanzlei eine Entscheidung über zuwendungsfähige Projekte treffen. Über nicht förderfähige bzw. nicht bewilligte Projekte wird parallel mit einer Absage informiert. Bei positiver Entscheidung wird der Projektträger gebeten, innerhalb von drei Wochen die vollumfänglichen Antragsunterlagen für die Prüfung der Gewährung einer Zuwendung nach § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) zu stellen. Weitere Informationen zur vollumfänglichen Antragstellung finden Sie auf der Seite Antragsmuster und Hinweise.

Rahmenbedingungen

Das Land Berlin – hier vertreten durch das Referat Internationales der Senatskanzlei – gewährt regelmäßig die Möglichkeit, für international- städtepartnerschaftliche Projekte zur Vernetzung Berlins mit seinen Partnerstädten, Zuschüsse im Wege der Zuwendung zu erhalten.
Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebundene Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44.

Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt.
Die jeweils geltenden Fristen und inhaltlichen Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten. Für das Förderjahr 2026 ist der Förderaufruf bereits abgeschlossen; Anträge können hierfür nicht mehr eingereicht werden.

Projektförderungen sind erst wieder ab dem Jahr 2027 möglich.
Entsprechende Informationen werden zu gegebener Zeit auf dieser Website veröffentlicht.

Hinweise zu alternativen Förderprogrammen

Projektvorhaben zu folgenden Themenbereichen sind vorrangig bei den im Folgenden genannten Verwaltungen zu stellen. Weitere Informationen und die dafür geltenden Fristen finden Sie hier auf den jeweiligen Webseiten.

In den oben genannten Fällen ist eine Förderung durch das Referat Internationales grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur bei überwiegendem städtepartnerschaftlichem Bezug möglich und bedürfen eines positiven Votums der zuständigen Verwaltung.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -
Referat II B Internationales
Frau Alina Stein

Erreichbarkeit: Mo–Fr von 9:00–12:00 Uhr