Projektförderungen der Senatskanzlei

Rahmenbedingungen

Das Land Berlin – hier vertreten durch das Referat Europaangelegenheiten der Senatskanzlei – gewährt regelmäßig die Möglichkeit, für Europaaktionen und Projekte Zuschüsse im Wege der Zuwendung zu erhalten. Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebunde Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht nicht.

Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44.

Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres.

Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten.

Förderung allgemeiner Europaprojekte

Gefördert werden jährlich Projekte, die den Kriterien des jeweiligen Jahresaufrufs entsprechen. Die Frist für die Förderung von Europaprojekten im Bereich europapolitische Kommunikation ist für das Jahr 2026 bereits abgelaufen. Mehr Informationen

Förderung von Projekten im Rahmen der Oder-Partnerschaft

Gefördert werden regelmäßig Projekte, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten. Die Frist für Anträge in 2026 ist bereits abgelaufen. Mehr Informationen

Projektaufruf "Tour d' Europe 2026" für Berliner Berufsschulen

Gesucht wurden Träger, die eine einwöchige EU-Informationstour für Berliner Berufsschulen umsetzen, um Zusammenhänge zwischen der EU, Berlin und dem individuellen Lebensumfeld sichtbar zu machen, für europäischen Themen zu sensibilisieren sowie Selbstwirksamkeit und Beteiligung zu stärken. Keine Beteiligung mehr möglich. Mehr Informationen

Allgemeine Antragsmuster und -hinweise

Muster für Förderanträge der Senatskanzlei im Europabereich, Finanzpläne, sowie wichtige Hinweise, Checklisten und eine hilfreiche A-Z Liste für Projektförderungen. Zur Webseite

Abrechnung von Projektförderungen (= Verwendungsnachweise)

Hier finden Sie alle Muster für die Abrechnung bewilligter Projekte, die zwingend bei der Abrechnung (= Verwendungsnachweis) genutzt werden müssen. Zur Webseite

Kontakt

Der Reg. Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei