Das Land Berlin – hier vertreten durch das Referat Europaangelegenheiten der Senatskanzlei – gewährt regelmäßig die Möglichkeit, für Europaaktionen und Projekte Zuschüsse im Wege der Zuwendung zu erhalten. Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebunde Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht nicht.
Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44.
Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres.
Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten.