Projektförderungen der Senatskanzlei

Rahmenbedingungen

Das Land Berlin – hier vertreten durch das Referat Europaangelegenheiten der Senatskanzlei – gewährt regelmäßig die Möglichkeit, für Europaaktionen und Projekte Zuschüsse im Wege der Zuwendung zu erhalten. Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebunde Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht nicht.

Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44.

Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres.

Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten.

Förderaufruf "Berlin lebt Europa"

Dieser Förderaufruf dient zur Vermittlung der europäischen Werte und zur Stärkung des europäischen Gedankens und Bewusstseins in der Stadtgesellschaft. Die jeweiligen Jahresschwerpunkte sind zu beachten.

Förderaufruf 2027 erfolgt in Kürze.

Projektförderungen der Oder-Partnerschaft

Gefördert werden regelmäßig Projekte, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten.

Förderaufruf 2027 erfolgt in Kürze.

Antragsmuster 2027

Muster für Förderanträge der Senatskanzlei im Europabereich inkl. Kalkulation (Finanzpläne) Mehr Informationen

Checklisten und A-Z-Übersicht

Viele Abläufe und Begriffe sind bei Projektzuwendungen sehr verwaltungstechnisch. Die Checklisten sowie die A-Z-Übersicht sollen helfen, erklären und Fehler bei der Projektdurchführung vermeiden. Mehr Informationen

Abrechnungsmuster (= Verwendungsnachweise)

Hier finden Sie alle Muster für die Abrechnung von im Jahr 2026 bewilligter Projekte. Es dürfen nur diese Muster genutzt werden. Zur Webseite

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei, EU-Angelegenheiten