Projektförderungen der Senatskanzlei

Rahmenbedingungen

Das Land Berlin – hier vertreten durch das Referat Europaangelegenheiten der Senatskanzlei – gewährt regelmäßig die Möglichkeit, für Europaaktionen und Projekte Zuschüsse im Wege der Zuwendung zu erhalten. Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebunde Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht nicht.

Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44.

Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres.

Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten.

Förderung allgemeiner Europaprojekte

Dieser Förderaufruf dient zur Vermittlung der europäischen Werte und zur Stärkung des europäischen Gedankens und Bewusstseins in der Stadtgesellschaft.

Aktuell kein Förderaufruf.

Förderungen im Rahmen der Oder-Partnerschaft

Gefördert werden regelmäßig Projekte, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten.

Aktuell kein Förderaufruf.

Antragsmuster

Muster für Förderanträge der Senatskanzlei im Europabereich inkl. Kalkulation (Finanzpläne) Mehr Informationen

Checklisten und A-Z-Übersicht

Viele Abläufe und Begriffe sind bei Projektzuwendungen sehr verwaltungstechnisch. Die Checklisten sowie die A-Z-Übersicht sollen helfen, erklären und Fehler bei der Projektdurchführung vermeiden. Mehr Informationen

Abrechnungsmuster (= Verwendungsnachweise)

Hier finden Sie alle Muster für die Abrechnung bewilligter Projekte, die zwingend bei der Abrechnung (= Verwendungsnachweis) genutzt werden müssen. Zur Webseite

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei, Europabereich