Die Förderung von Projekten erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. den Ausführungsvorschriften zur LHO, §§ 6, 34 23, 44. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zielstellungen der jährlichen Aufrufe sind zu berücksichtigen.
Förderanträge können nur geprüft werden,
- wenn diese im Original mit Unterschrift eingehen (d.h. der Antrag nur per Mail reicht nicht aus),
- wenn die Antragsunterlagen vollständig sind (alle Anlagen, alle Fragen im Antrag beantworten, alle Nachweise beifügen, Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin prüfen),
- wenn der Antrag in deutscher Sprache erfolgt.
Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern bieten wir Ihnen nachfolgend zwei Möglichkeiten an, sich zu informieren, um Fehler zu vermeiden: die Checklisten und die A-Z Liste.