Die Aufgaben und der Einfluss der Regionen in der EU haben in den letzten Jahren und insbesondere durch den “Vertrag von Lissabon” (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eine hohe Aufwertung erfahren.
Eine wirksame Beteiligung der deutschen Länder an der europäischen Rechtsetzung, die innerstaatlich durch Artikel 23 Grundgesetz abgesichert ist, setzt eine frühzeitige Information und Bewertung der europäischen Initiativen und Vorhaben voraus. Zur Wahrnehmung und Sicherung seiner Interessen in Europa hat Berlin 1989 ein Büro in Brüssel eröffnet. Das dreistöckige Stadthaus befindet sich im Europaviertel, in der Avenue Michel Ange 71. Das Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel gehört verwaltungstechnisch zum Geschäftsbereich des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Senatskanzlei