Die Aufgaben und der Einfluss der Regionen in der EU haben in den letzten Jahren und insbesondere durch den Vertrag von Lissabon eine hohe Aufwertung erfahren. Eine wirksame Beteiligung der deutschen Länder an der europäischen Rechtsetzung, die innerstaatlich durch Artikel 23 Grundgesetz abgesichert ist, setzt eine frühzeitige Information und Bewertung der europäischen Initiativen und Vorhaben voraus.
Zur Wahrnehmung und Sicherung seiner Interessen in Europa hat Berlin 1989 ein Büro in Brüssel eröffnet.
Das Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel gehört zum Geschäftsbereich des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Senatskanzlei.
Aufgaben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Aktivitäten vor Ort
Im Berliner Büro in Brüssel finden jährlich zahlreiche Treffen und Veranstaltungen statt. Es stellt ein wichtiges Netzwerk im Rahmen der Ländervertretungen in Brüssel dar.