Entwurf des Siebten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

Pressemitteilung vom 06.06.2023

Aus der Sitzung des Senats am 6. Juni 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeis-ters von Berlin, Kai Wegner, dem Entwurf des Siebten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV BE-BB) zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister ermächtigt, diesen Änderungsstaatsvertrag nach Unterrichtung des Berliner Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen.

Mithilfe dieser Novellierung wird der MStV BE-BB an die aktuellen technischen und rechtlichen Veränderungen angepasst und der fortwährende Wandel der Medienlandschaft nachvollzogen. Zudem wird die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) darin gestärkt, ihren erweiterten Regulierungs- und Förderaufgaben gerecht zu werden und die mittelfristige Finanzierung zu gewährleisten. Insbesondere die Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten und die Regulierung von Intermediären, also großen und internationalen Tech-Plattformen, binden viele Kapazitäten. Kernpunkt der Novelle ist daher, den Vorwegabzug der mabb von 33 Prozent auf künftig 27,5 Prozent zu reduzieren.

Zu den weiteren wichtigen Neuregelungen wird eine Begrenzung der Amtszeiten gehören. Mitglieder des Medienrates der mabb sollen diesem Gremium künftig in höchstens drei Amtsperioden angehören. Für bisherige Mitglieder wird es eine Bestandsschutzklausel geben. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Sitzungen des Medienrates künftig auch als Vi-deoschaltkonferenz oder im Hybrid-Format durchgeführt werden. Zudem wird es Kultureinrichtungen in staatlicher Trägerschaft in Berlin und Brandenburg ermöglicht, Live-Übertragungen ihrer kulturellen Veranstaltungen anzubieten. Damit wird eine enge Ausnahme vom Grundsatz eingeführt, dass staatliche Stellen keine Rundfunkzulassung erhalten können. Rundfunkprogramme mit nur geringer Reichweite oder nur geringer Bedeutung für die Meinungsbildung werden außerdem von der Zulassungspflicht befreit. Ebenso werden die Grundsätze der Nachhaltigkeit staatsvertraglich verankert.

Nach der Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages durch die beiden Regierungschefs von Berlin und Brandenburg wird das Ratifizierungsverfahren in den beiden Landesparlamenten starten. Ziel ist es, die Neuregelungen möglichst im Herbst 2023 in Kraft treten zu lassen und damit die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Länder im Medienbereich weiter zu stärken.