Unterstützung für lokalen Einzelhandel: Bezirke können auf Sondernutzungsgebühren verzichten

Pressemitteilung vom 27.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 27. September 2022:

Der Senat hat am heutigen Dienstag, den 27. September 2022, auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, beschlossen, dass die Bezirksämter für das Jahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen auf Gehwegen auch für das Herausstellen von Waren vor den Einzelhandelsgeschäften über 1,5 Meter Tiefe hinaus verzichten können.

Die teilweise massiven pandemiebedingten Einschränkungen in den vergangenen zweieinhalb Jahren haben den lokalen Einzelhandel wirtschaftlich besonders belastet. Trotz erheblicher Lockerungen, die mit Beschluss der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmen-verordnung am 1. April 2022 in Kraft getreten sind, ist die Situation vieler Einzelhandelsgeschäfte zunächst weiterhin sehr angespannt.

Der Senat gibt den Bezirksämtern mit diesem Beschluss die Möglichkeit, durch den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren den lokalen Einzelhandel zu unterstützen.