Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Berlin und zur Änderung weiterer Gesetze

Pressemitteilung vom 27.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 27. September 2022:

Der Senat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag, den 27. September 2022, auf Vorlage der Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, beschlossen, einen Entwurf für ein zeitgemäßes und modernes Justizgesetz ins Abgeordnetenhaus einzubringen.

Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf wird das Justizgesetz Berlin unter anderem im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen bundesrechtlicher Vorschriften aktualisiert. Eine wesentliche Änderung ist dabei, dass entsprechend des Gerichtsdolmetschergesetzes auch im Berliner Justizgesetz zur Qualitätssteigerung anstelle von Sprachkenntnissen künftig Fachkenntnisse in der deutschen und der zu beeidigenden Sprache verlangt werden. Darüber hinaus wird Referendar*innen mit einer weiteren Änderung ein freiwilliges Zusatzangebot ermöglicht, rechtskonform punktuell Aufgaben der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu nehmen.

Hintergrund ist der praktische Fall, dass Referendar*innen im Rahmen ihrer Ausbildung regelmäßig Sitzungsvertretungen übernehmen. Viele Referendar*innen würden es zur Vorbereitung auf die Sitzungsvertretung schätzen, wenn sie zuvor in Verhandlungen das Protokoll führen könnten. Da es sich bei der Protokollführung um eine grundsätzlich den Urkundsbeamten vorbehaltene Aufgabe handelt, soll mit der Neuregelung ein rechtskonformer Einsatz auch für Referendar*innen ermöglicht werden.