Zwischenbericht zur Risikoabschirmung gegenüber der Landesbank Berlin Holding AG: Abwicklung und Beendigung verbliebener Garantien

Pressemitteilung vom 11.01.2022

Aus der Sitzung des Senats am 11. Januar 2022:

Das Land Berlin hat 2019 die Risikoabschirmung gegenüber der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH beendet. Nun sollen die letzten verbliebenen Garantien der Risikoabschirmung gegenüber der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) abgewickelt und beendet werden. Das geht aus dem Zwischenbericht hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen hat.

Konkret geht es um die Vereinbarungen mit der LBBH zum Umgang mit den Bilanzgarantien und der Freistellung von Risiken aus Patronatserklärungen.

Nachdem das Land Berlin gegenüber der LBBH eine Schlussbewertung der Bilanzgarantien zum Stichtag am 31. Dezember 2009 verlangt hatte, legte der Konzern eine Eröffnungsforderung in Höhe von 39,8 Mio. Euro vor. Diese enthielt neben bekannten und bezifferbaren Risiken auch unbekannte Risiken aus Altlastenfällen, für die seit über 20 Jahren keine Ansprüche geltend gemacht wurden.

Im November 2020 haben sich das Land Berlin und die LBBH auf ein gemeinsames Vorgehen für die Schlussbewertung der Bilanzgarantien verständigt. Für bekannte Risiken wurde im Rahmen einer einvernehmlichen Teil-Schlussbewertung ein Anspruch in Höhe von 18 Mio. Euro ermittelt. Mit vollständiger Zahlung im Jahr 2021 sind sämtliche Ausgleichsansprüche aus bekannten Bilanzgarantien abgegolten.

Zur Identifizierung möglicher Ansprüche aus unbekannten Bilanzgarantierisiken wurde 2021 das Liquidationsverfahren über die garantiehaltende Gesellschaft des LBBH-Konzerns eröffnet. Bis zur Löschung im Handelsregister – spätestens zum 31. Dezember 2023 – können noch Ausgleichsansprüche gegenüber dem Land Berlin geltend gemacht werden. Danach gelten die Bilanzgarantien als endgültig beendet. Bis dato wurden keine Ansprüche geltend gemacht.

Die LBBH hatte gegenüber der berlinovo Patronatserklärungen für begründete Verpflichtungen bis zum 31. Dezember 1998 abgegeben. Mit der Risikoabschirmung stellte das Land die LBBH im Jahr 2002 von hieraus resultierenden Risiken frei. Auf diese Freistellung verzichtete die LBBH nun durch eine Vereinbarung mit dem Land Berlin im September 2021.