Änderung des Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule und des Schulgesetzes

Pressemitteilung vom 24.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2021:

In der heutigen Senatssitzung wurde auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule) beschlossen. Der Gesetzentwurf beinhaltet Vorgaben zum Aufnahmeverfahren, nach denen ein deutsches und ein amerikanisches Kontingent aus Schülerinnen und Schülern gebildet wird. Als Aufnahmekriterium wird die sprachliche Kompetenz des Kindes benannt, das auf die Schule aufgenommen werden möchte. Dies soll sicherstellen, dass der besondere Charakter der John-F.-Kennedy-Schule als deutsch-amerikanische Schule erhalten bleibt und die Idee von einem gemeinsamen Lernen deutscher und amerikanischer Schülerinnen und Schüler sowie deren kultureller Austausch weiterhin umgesetzt werden können. Zudem wird die Anwerbung neuer Lehrkräfte aus den Vereinigten Staaten von Amerika geregelt. Durch die regelmäßige Einstellung neuer Lehrkräfte aus den Vereinigten Staaten von Amerika soll sichergestellt werden, dass das High School Diplom seine Gleichwertigkeit behält und amerikanische Schülerinnen und Schüler bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika direkten schulischen Anschluss finden.

Die John-F.-Kennedy-Schule wurde mit dem Gedanken gegründet, die Völkerfreundschaft zwischen amerikanischen und deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu bewahren. Sie soll der besonderen Beziehung, welche Berlin zu den Vereinigten Staaten von Amerika hat, auch im Bereich des Schulwesens Rechnung tragen und die kulturelle Verständigung zwischen englischsprachigen und deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern fördern. Die Schule verbindet Elemente des Schulwesens der Bundesrepublik Deutschland mit solchen der Vereinigten Staaten von Amerika.