Senat stimmt der Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zu

Pressemitteilung vom 17.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 17. August 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zugestimmt und den Senator für Inneres und Sport, Andreas Geisel, ermächtigt, diese für das Land Berlin zu unterzeichnen.

Durch den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) wurde mit Wirkung zum selben Datum die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet. Trägerländer der GGL sind alle Bundesländer als Vertragsparteien des GlüStV 2021. Die Finanzierung der GGL erfolgt durch diese gemeinsam nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.

Das neue Verwaltungsabkommen dient der weiteren Ausgestaltung der jeweiligen Umlageverfahren, insbesondere auch hinsichtlich der terminlichen Festlegungen für die Planvorlagen und Kostenerstattungen.

Das Verwaltungsabkommen soll abschließend auf Ebene der Innenministerkonferenz gebilligt und unterzeichnet werden.