15. Umsetzungsbericht zum Berliner Landesgleichstellungsgesetz – Fortschritte bei Beschäftigung von Frauen

Pressemitteilung vom 03.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 3. August 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, den 15. Umsetzungsbericht zum Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) beschlossen. Der Bericht macht deutlich, dass die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst und in den landeseigenen Unternehmen weiter vorankommt.

Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2020 und konzentriert sich insbesondere auf Struktur und Entwicklung der Frauenbeschäftigung im öffentlichen Dienst sowie auf den Frauenanteil in Landesgremien.

Gleichstellungssenatorin Dilek Kalayci: „In Berlin haben Frauen im Berufsleben eine gute Chance, denn die berufliche Gleichstellung macht Fortschritte. Bis weit in die obersten Positionen und Führungsetagen von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen sowie Kultur-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen hat der Anteil an Frauen zugenommen. Ich nenne das einen Erfolgskurs.“

In den obersten Landesbehörden waren 47 Prozent der Referats- und 41 Prozent der Abteilungsleitungen weiblich. Zehn Jahre zuvor waren es 36 beziehungsweise 24 Prozent. Im Berliner Hochschulbereich stieg der Anteil der Professorinnen auf 33 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beträgt er 26 Prozent. Auch in Landesämtern, Gerichten und Bezirksverwaltungen haben Frauen in den vergangenen Jahren mehr Stellen im höheren Dienst und im Leitungsbereich besetzt. In Anstalten öffentlichen Rechts wie den Wasserbetrieben, den Stadtreinigungsbetrieben und der Investitionsbank, wurde im höheren Dienst die Gleichstellung von Frauen mit Anteilen von 40 bis zu 47 Prozent nahezu erreicht.

In den Vorständen und Geschäftsführungen der Unternehmen mit Landesbeteiligung waren Frauen lange Zeit deutlich unterrepräsentiert. Seitdem 2010 mit dem Landesgleichstellungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben wurde, Besetzungsverfahren durch Stellenausschreibung und Dokumentationspflichten transparenter zu gestalten, stieg auch hier der Frauenanteil von 15 Prozent im Jahr 2012 auf jetzt 39 Prozent.

Der Senat hat außerdem auf eine ausgewogene Besetzung der Gremien mit Frauen und Männern hingearbeitet. Mandate in Aufsichts- und Entscheidungsgremien im Einflussbereich des Landes waren im Jahr 2020 zu 54 Prozent und in Gremien außerhalb des Berliner Landesdienstes zur 36 Prozent an Frauen vergeben.

Das Landesgleichstellungsgesetz trat 1991 in Kraft. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre über dessen Umsetzung.