Senat beschließt Dritte Verordnung zur Änderung der Wassertarifverordnung

Pressemitteilung vom 06.07.2021

Aus der Sitzung des Senats am 6. Juli 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, die Dritte Verordnung zur Änderung der Wassertarifverordnung erlassen.

Um die Entsorgung von Abwasser auch ab dem 1. Januar 2021 ohne Umsatzsteuer zu ermöglichen und die Mehrbelastungen zu vermeiden, wurde das Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GVBl. S. 1444) neu gefasst und den Anstalten mit Einführung dieses Gesetzes die Erhebung von Gebühren und weiteren öffentlich-rechtlichen Abgaben- und Erstattungsregelungen ermöglicht. Durch die Neufassung des BerlBG werden entsprechende Änderungen in der Wassertarifverordnung erforderlich.

Mit der geänderten Wassertarifverordnung werden die Kalkulationsvorgaben in Bezug auf die Erhebung von Gebühren festgelegt. Es wird geregelt, dass die bestehenden Vorgaben für privatrechtliche Entgelte auch für Gebühren gelten. Zudem wird die Berechnung von kalkulatorischen Wagnissen und des betriebsnotwendigen Kapitals konkretisiert.