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Das Personalvertretungsgesetz und die praktische Arbeit des PR Spandau

Unter dieser Rubrik werden in unregelmäßiger Reihenfolge konkrete Themen zur praktischen Arbeit des Personalrats vor dem Hintergrund des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (PersVG) vorgestellt.
Diese Gesetz ist die wichtigste Grundlage der Arbeit des Personalrates.
Inhaltsverzeichnis
- Die Personalversammlung
- Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Personalrats
- BEM / Präventionsgespräch
- Die Personalratssitzung - Was machen die da eigentlich?
- Die ersten Erfahrungen der neuen Mitglieder
- Monatsgespräch - § 70 PersVG
- Ruhestandsberatung - ein Service des PR Spandau
- Besonderer Schutz für schwangere Kolleginnen / §77 PersVG - Arbeitsschutz
Der örtliche Personalrat ist ein von Ihnen gewähltes Gremium der Interessenvertretung der Beschäftigten der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Spandau. Neben diesem gehören auch die Frauenvertreter*in und die Schwerbehindertenbeauftragte zu den Beschäftigtenvertretungen. Bei allen Maßnahmen der Schulverwaltung, die im PersVG, im Berliner Landesgleichstellungsgesetz und im Sozialgesetzbuch (SGB 9) aufgeführt sind, müssen die Beschäftigungsvertretungen durch Mitbestimmung, Mitwirkung oder Erörterung hinzugezogen werden.
Der Personalrat ist nicht zu verwechseln mit der Personalstelle. Diese ist Behörde und keine Beschäftigtenvertretung. Die Personalstelle in der Flottenstraße verwaltet die Unterlagen für die Beschäftigungsverhältnisse der Kolleg*innen, führt die Personalakten, fertigt die arbeitsrechtlich wirksamen Verträge aus und hat sich um die korrekten Entgeltberechnungen und Auszahlungen der Bezüge zu kümmern.
Ihr örtlicher Personalrat ist in der Streitstraße 6 zu finden, vertritt Ihre beschäftigungsrelevanten Interessen bestmöglich gegenüber der Schulaufsicht und berät im Rahmen seiner Möglichkeiten in weitgehend allen schulrechtlichen Fragen.
Bitte bedenken Sie jedoch: Der Personalrat ist ein Gremium von Kolleg*innen, die genauso an den Schulen arbeiten wie Sie. Wir sind keine Juristen und keine Rechtsberatung. Dementsprechend können (und dürfen) wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.
Die Aufgaben des Personalrats nach dem Personalvertretungsgesetz sind so mannigfaltig, dass wir ausgewählte Tätigkeitsbereiche unter dieser Rubrik vorstellen wollen.
Unser erstes Thema behandelt den wichtigsten Höhepunkt der PR-Arbeit –
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Kontakt
Personalrat Spandau
Sekretariat
Sabine Radtke
- Raum:
- 2002
- Tel.:
- (030) 90279 2820
- Fax:
- (030) 90279 7580
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E-Mail an den öPR 05
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
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