Das Personalvertretungsgesetz und die praktische Arbeit des PR Spandau

Das rote Personalvertretungsgesetz liegt auf einem Konferenztisch in einem Schulbüro.

Unter dieser Rubrik werden in unregelmäßiger Reihenfolge konkrete Themen zur praktischen Arbeit des Personalrats vor dem Hintergrund des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (PersVG) vorgestellt.
Diese Gesetz ist die wichtigste Grundlage der Arbeit des Personalrates.

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Unsere weiteren Rubriken:

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Der örtliche Personalrat ist das von Ihnen gewählte Gremium der Interessenvertretung der Beschäftigten der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Spandau. Neben diesem gehören auch die Frauenvertreter*in und die Schwerbehindertenbeauftragte zu den Beschäftigtenvertretungen. Bei allen Maßnahmen der Schulverwaltung, die im PersVG, im Berliner Landesgleichstellungsgesetz und im Sozialgesetzbuch (SGB 9) aufgeführt sind, müssen die Beschäftigungsvertretungen durch Mitbestimmung, Mitwirkung oder Erörterung hinzugezogen werden.

Der Personalrat ist nicht zu verwechseln mit der Personalstelle. Diese ist Behörde und keine Beschäftigtenvertretung. Die Personalstelle in der Flottenstraße verwaltet die Unterlagen für die Beschäftigungsverhältnisse der Kolleg*innen, führt die Personalakten, fertigt die arbeitsrechtlich wirksamen Verträge aus und hat sich um die korrekten Entgeltberechnungen und Auszahlungen der Bezüge zu kümmern.

Ihr örtlicher Personalrat ist in der Streitstraße 6 zu finden, vertritt Ihre beschäftigungsrelevanten Interessen bestmöglich gegenüber der Schulaufsicht und berät im Rahmen seiner Möglichkeiten in weitgehend allen schulrechtlichen Fragen.
Bitte bedenken Sie jedoch: Der Personalrat ist ein Gremium von Kolleg*innen, die genauso an den Schulen arbeiten wie Sie. Wir sind keine Juristen und keine Rechtsberatung. Dementsprechend können (und dürfen) wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.

Die Aufgaben des Personalrats nach dem Personalvertretungsgesetz sind so mannigfaltig, dass wir ausgewählte Tätigkeitsbereiche unter dieser Rubrik vorstellen wollen.
Unser erstes Thema behandelt den wichtigsten Höhepunkt der PR-Arbeit – Die Personalversammlung.

Vielen Menschen sitzen in einem hellen Saal. Teils lachen sie und sehen insgesamt sehr froh und interressiert aus.

Die Personalversammlung

§§ 45 bis 49 PersVG (November 2020) Weitere Informationen

Fünf Personalratsmitglieder sitzen ein einem Konferenztisch, auf dem sich zahlreiche Dokumente befinden. Eine Frau steht an einem Flipchart und erklärt dessen Inhalt zu den Aufgaben des Personalrats.

Die konstituierende Sitzung

§§ 29 und 30 PersVG (Dezember 2024) Weitere Informationen

Figürliche Darstellung anhang von drei sich freundlichzugewandten Personen in einem Gespräch

BEM / Das Präventionsgespräch

§ 85 (1) 7 PersVG (Januar 2021) Weitere Informationen

Ein moderner Büroraum mit einem großen Konferenztisch, der von zahlreichen leeren Bürostühlen umringt ist. Auf dem Tisch befinden sich zahlreiche beschriebene Dokumente und Zettel.

Die Sitzung - Was machen die da eigentlich?

§§ 30-32; 79-90 (Januar 2021) Weitere Informationen

Neue Personalratsmitglieder arbeiten sich mit Hilfe von Ordnern, Büchern und Lapttops in die Themen ein.

Die ersten Erfahrungen der neuen Mitglieder

von Jasmina Brück und Grit Selent (Februar 2021) Weitere Informationen

Figürliche Darstellungen von Mitgliedern des Personalrats sowie der Schulaufsicht sitzen gemeinsam an einem rundnen Konferenztisch.

Monatsgespräch - § 70 PersVG

Monatsgespräche der Beschäftigtenvertretungen mit der Schulaufsicht (August 2021) Weitere Informationen

Eine Personalrätin sitzt einer älteren Beschäftigten in einem hellen Büro gegenüber. Beide lächeln sich an.

Ruhestandsberatung

Ein Angebot unserer langjährigen Vorsitzenden Claudia Polzin (September 2025) Weitere Informationen

Silhouetten von Schwangeren

Besonderer Schutz für schwangere Kolleginnen

Beitrag von Johanna Bause (Dezember 2025) Weitere Informationen

Unterschreiben eines Vertrages

Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen

In den Beiträgen von Ralf Böttcher und Arne Schaller werden die vier Bestandteile des Vorgangs der Einstellung erläutert: Stellenausschreibung, Auswahlverfahren, Mitbe­stimmung und Eingruppierung (September 2022) Weitere Informationen

Vier Personen mit Klemmbrettern betrachten bei einer Sicherheitsbegehung einen Notausgangplan in einem Schulflur.

Sicherheits- begehungen

Wir sind dabei, wenn an Ihrer Schule eine Sicherheitsbegehung stattfindet, denn Arbeitsschutz und Unfallverhütung gehören gem. § 77 PersVG zum Aufgabenbereich des Personalrats. (Dezember 2022) Weitere Informationen

Eine illustrative Szene vor einem Schulgebäude: Mehrere Beschäftigte stehen um eine Wahlurne herum, in die eine Person einen Stimmzettel einwirft. Auf der Wahlurne steht „2024“.

PR-Wahlen 2024

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den Prozess der Personalratswahlen von der Bildung des Wahlvorstandes über die Aufstellung der Wahllisten bis hin zur eigentlichen Wahl. Weitere Informationen

GEW: FAIRbeamtung

Verbeamtung

Lehrkräfte mit entsprechenden Laufbahnbedingungen werden ab Frühjahr 2023 wieder verbeamtet. Weitere Informationen

Über einem Bürotisch fliegen kleine, beschriftete Zettel wild durch die Luft.

Hier könnte Ihr Thema zur Personalratsarbeit behandelt werden

Schreiben Sie uns an personalrat05@senbjf.berlin.de Weitere Informationen

Kurzer Abriss der Geschichte des PersVG

Das Personalvertretungsgesetz Berlin wurde erstmals im Jahr 1971 verabschiedet und regelt die Rechte und Pflichten von Personalräten in Berliner öffentlichen Einrichtungen. In dieser Zeit der Brandt´schen Reformen zur Erweiterung der Partizipation und Mitbestimmung der Bundesrepublikanischen Gesellschaft wurde auch in Westberlin die Arbeit des öffentlichen Dienstes demokratisiert. Die Einführung des Gesetzes war ein wichtiger Meilenstein für die Arbeitnehmervertretungen in Berlin und trug zur Stärkung der Mitbestimmung bei.
Im Laufe der Jahre gab es mehrere Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes, um den sich verändernden Bedürfnissen und Anforderungen an die Beschäftigtenvertretung gerecht zu werden. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung von spezifischen Regelungen für die Arbeitnehmervertretungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Auch die Digitalisierung hat ihre Spuren hinterlassen und führte zu Anpassungen im Personalvertretungsgesetz Berlin. So wurden beispielsweise Regelungen zur Mitbestimmung bei der Einführung von digitalen Arbeitsplatzsystemen eingeführt.
Das Personalvertretungsgesetz Berlin hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Schutz für die Rechte der Arbeitnehmervertretungen erwiesen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen in Berlin gewahrt werden.

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