Das Abgeordnetenhaus hat Kompensationsmaßnahmen für die Kolleg*innen beschlossen, die sich nicht verbeamten lassen wollen oder für die eine Verbeamtung nicht in Frage kommt. Kern dieses Ausgleichs soll in der Regel eine monatliche Zulage in Höhe von 300,- € sein(vgl. Senatsseite).
Inzwischen hat die Senatorin, Frau Günther-Wünsch, die Ausführungen der Senatsverwaltung zum Nachteilsausgleich konkretisiert. Die wesentlichen Aussagen lesen Sie in der hier zu findenden Presseerklärung vom 04.09.2023.
Eine Stellungnahme der GEW-Berlin zu den Plänen der Senatsverwaltung wurde am Tag nach der Presseerklärung vom 04.09. veröffentlicht.
Die Personalräte des Bereichs der Senatsverwaltung unter Führung des GPR haben zu “Fragen des Nachteilsausgleichs am 26.09.2023 von 12:00 bis 14:00 Uhr in der Max-Schmeling-Halle eine Teilpersonalversammlung durchgeführt. Die Forderungen der Teilnehmenden können Sie in der Resolution nachlesen. Diese Forderungen wurden von der Senatsverwaltung als nicht erfüllbar deklariert.
Die weiteren Positionen der GEW Berlin können auf der Homepage eingesehen werden. Auch zum Für und Wider der Verbeamtung und zu Fragen eines Nachteilsausgleichs sind relevante Sachverhalte von der GEW-Berlin auf der Homepage zusammengestellt worden. Ein umfassendes Glossar zum Beamt*innen-ABC finden Sie auch auf der Homepage der Gewerkschaft.