Schwerbehindertenvertretung der allgemeinbildenden Schulen Neukölln

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Ihre Schwerbehindertenvertretung

  • Regine Seidler Schwerbehindertenvertreterin

    Regine Seidler Schwerbehindertenvertreterin

  • Olaf Rose 1. stellv. Schwerbehindertenvertreter

    Olaf Rose 1. stellv. Schwerbehindertenvertreter

  • Franziska Höing 2. stellv. Schwerbehindertenvertreterin

    Franziska Höing 2. stellv. Schwerbehindertenvertreterin

Beratung und Unterstützung

Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) steht schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, aber auch Personen, die erst einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellen wollen, beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie unter anderem:

  • bei Anträgen (z. B. dem Antrag auf Schwerbehinderung) an das Versorgungsamt LaGeSo
  • bei Neufeststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung und bei Verlängerungen des Schwerbehindertenausweises
  • beim Antrag auf Gleichstellung
  • in Teilhabe- und Präventionsgesprächen
  • in Fragen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen
  • bei Problemen am Arbeitsplatz
  • bei Diskriminierung, Beleidigung, Gewalt
  • in Auswahlverfahren
  • bei Fragen zur Verbeamtung
  • bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit (Hamburger Modell)
  • vor einem Termin beim Amtsarzt bzw. Vertrauensarzt
  • bei der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • durch die Zusendung von Informationsmaterial (z. B. der Broschüre “Informationen für Menschen mit Behinderungen an den Berliner Schulen – Ausgabe Juni 2025”)

Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!

Ankündigung: Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten

Am 20.04.2026 um 11 Uhr wird die Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Neuköllner Schulen stattfinden. Bitte notieren Sie sich diesen Termin bereits jetzt!

Hinweis: Wir haben für diesen Tag eine Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung eingeladen, die Sie rund um das Thema Rente informieren wird.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hier finden Sie die Einladung

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie neu in der Region sind, einen Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbescheid erhalten haben oder sich Ihr Grad der Schwerbehinderung geändert hat. Achtung: Dafür gibt es ein neues Meldeverfahren. Das Formular erhalten Sie hier oder in Ihrer Schule.
Vielen Dank!

Unsere Sekretärin, Frau Lisa Fränkel, ist täglich von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 030 90249-1752 erreichbar. Darüber hinaus können Sie uns eine Mail, gern auch mit einer Rückrufnummer, senden. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Informationen der Schwerbehindertenvertretung

  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung 2025

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird oft erst dann sichtbar, wenn Unterstützung gebraucht wird. Tatsächlich arbeiten wir aber kontinuierlich und achten auf die Einhaltung der Schutzrechte nach dem SGB IX. Wie unsere Arbeit konkret aussieht, erfahren Sie in unserem aktuellen Tätigkeitsbericht.

    PDF-Dokument (336.0 kB)

  • SbV-Info Februar 2026 - Nachteilsausgleiche, Newsletter, Änderungen in 2026 u. a.

    In diesem Informationsschreiben möchte Sie die SbV über Nachteilsausgleiche, Änderungen im Jahr 2026, die Möglichkeit der Newsletteranmeldung, die Einladung zur Versammlung und zu den Tätigkeiten der SbV informieren.

    PDF-Dokument (221.7 kB)

  • SbV-Info Juni 2025 Behinderung, Gleichstellung, Schwerbehinderung

    Da wir häufiger gehört haben, dass es Unklarheiten und Missverständnisse über die Begriffe Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung gibt, möchten wir das Thema in diesem Info aufgreifen.

    PDF-Dokument (654.3 kB)

  • Anträge der Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der allgemeinbildenden Schulen Neukölln vom 17.02.2025

    PDF-Dokument (396.3 kB) - Stand: 20. Februar 2025

  • Tätigkeitsbericht 2022-2024

    PDF-Dokument (812.2 kB)

  • SbV-Info Oktober 2024

    In diesem Informationsschreiben geht es um: Beratungsangebote der Schwerbehindertenvertretung, aktuelle Informationen, die Teilpersonalversammlung am 17.02.2024, Meldeverfahren für die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung

    PDF-Dokument (672.3 kB)

  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert - Oktober 2023

    Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch
    Aktuelles
    Bitte um Aktualisierung der Daten

    PDF-Dokument (748.3 kB)

  • Meldung Schwerbehinderung, Gleichstellung, Veränderung des GdB

    Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie erstmalig einen Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbescheid erhalten haben oder wenn sich Ihr Grad der Behinderung verändert hat. Achten Sie darauf, dass Sie beglaubigte Kopien einreichen müssen. Die Schulleitung kann die Beglaubigung übernehmen.

    PDF-Dokument (658.0 kB)

  • Wissenswertes zum Start ins neue Schuljahr

    Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zu den Teilhabegesprächen.

    PDF-Dokument (278.9 kB)

  • Gesprächsprotokoll zum Teilhabegespräch - Pädagogisches Personal

    PDF-Dokument (195.8 kB)

  • Gesprächsprotokoll zum Teilhabegespräch - Nichtpädagogisches Personal

    PDF-Dokument (169.7 kB)

Absage der Dampferfahrt

Leider teilte die Hauptschwerbehindertenvertretung uns Folgendes mit:
“Für die Zukunft müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es aufgrund der gestiegenen Preise nicht mehr möglich ist, die Dampferfahrt weiter stattfinden zu lassen. Der Preis für die Fahrkarte würde sich mehr als verdoppeln.”

Fragen und Antworten

  • Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie hier online beim LaGeSo beantragen. Lassen Sie sich vorab jedoch von uns beraten, worauf Sie achten sollten.

  • Wie stelle ich einen Gleichstellungsantrag?

    Bei dem Antrag auf Gleichstellung gibt es viel zu beachten! Bitte lassen Sie sich vorab von uns beraten.
    Informationen zur Gleichstellung

  • Gibt es einen Unterschied zwischen einem Einsatz- und einem Teilhabegespräch?

    Ja, den gibt es! In einem Einsatzgespräch wird i.d.R. nicht auf Nachteilsausgleiche eingegangen, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung zustehen. Zu einem Einsatzgespräch ist Ihre Schulleitung nicht verpflichtet, im Gegensatz zu einem Teilhabegespräch, auf das Sie mind. 1 x jährlich einen Anspruch haben (vgl. Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?).

  • Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?

    Jede Schulleitung ist verpflichtet Ihnen -im Rahmen der Schuljahresvorbereitung- einmal jährlich ein Teilhabegespräch anzubieten (vgl. S. 10 der Broschüre: “Informationen für Beschäftigte mit Behinderungen in den Berliner Schulen – Ausgabe Juni 2025”).
    In dem Teilhabegespräch werden die Punkte angesprochen, die Sie in den Gesprächsprotokollen zum Teilhabegespräch (s. Informationen der Schwerbehindertenvertretung) finden.
    Die genauen Absprachen sind individuell unterschiedlich und hängen von der Art Ihrer Einschränkung(en) ab.

    Wir beraten Sie gern vorab!

    Hinweise:
    Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch!
    Sollten sich in Bezug auf Ihren Einsatz oder Ihrer Beeinträchtigung größere Änderungen ergeben, so haben Sie erneut ein Anrecht auf ein Teilhabegespräch.

  • Darf ich mich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen?

    Ja, Sie haben das Recht sich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. Der Termin sollte jedoch möglichst zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen.
    (vgl. Daniels, Kunze, Pätzel, Witt, Personalvertretungsgesetz Berlin Basiskommentar; 4. Aufl., S. 158)

  • Wo finde ich die Inklusionsvereinbarung für die Beschäftigen an Berliner Schulen?

    Die Inklusionsvereinbarung, die zwischen der Senatsverwaltung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen wurde, finden Sie hier.

  • Welche Nachteilsausgleiche kann ich in Anspruch nehmen, um meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten?

    Das hängt ganz von Ihren behinderungsbedingten Einschränkungen ab.

    Mögliche Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
    - Befreiung von Mehrarbeit, Aufsichten und der Teilnahme an Ausflügen
    - Anspruch auf Ausstattung mit Arbeitshilfen (z. B. spezielle Sitzmöbel, PC-Ausstattung)
    - Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen (Hitze, Kälte, Schnee- oder Eisglätte)
    - …
    Lassen Sie sich von uns beraten!

  • Meine Schulleitung hat Fragen zum Thema Behinderung, Gleichstellung etc., an wen kann sie sich wenden?

    Schulleitungen können sich ebenfalls gern an uns wenden, z. B. wenn Ihnen der Ablauf eines Teilhabegespräches nicht bekannt ist, wenn Sie Fragen zu bestimmten Regelungen oder Formularen haben. Wichtig ist beispielsweise, dass sie sich bei dem Formular “Befragung des Arbeitgebers” zum Antrag auf Gleichstellung vorab von uns beraten lassen, da es oft Missverständnisse gibt, die sich nachteilig für die Beschäftigten auswirken können!
    Über uns kann auch die “Handreichung für Führungskräfte zur Inklusionsvereinbarung für die bei SenBJF Beschäftigten an den Berliner Schulen” angefordert werden.

Kontakt

Schwerbehindertenvertretung Neukölln

Frau Regine Seidler
Herr Olaf Rose
Frau Franziska Höing

sbv-neukoelln@senbjf.berlin.de
Stellenzeichen 08 I SbV

Sekretariat
Frau Lisa Fränkel
Tel. 030 90249 1752
Stellenzeichen 08 I SbV Sekr

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