Schwerbehindertenvertretung der allgemeinbildenden Schulen Neukölln

Ihre Schwerbehindertenvertretung

  • Regine Seidler Schwerbehindertenvertreterin

    Regine Seidler Schwerbehindertenvertreterin

  • Olaf Rose 1. stellv. Schwerbehindertenvertreter

    Olaf Rose 1. stellv. Schwerbehindertenvertreter

  • Franziska Höing 2. stellv. Schwerbehindertenvertreterin

    Franziska Höing 2. stellv. Schwerbehindertenvertreterin

Beratung und Unterstützung

Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) steht schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, aber auch Personen, die erst einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellen wollen, beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie unter anderem:

  • bei Anträgen (z.B. dem Antrag auf Schwerbehinderung) an das Versorgungsamt LaGeSo
  • bei Neufeststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung und bei Verlängerungen des Schwerbehindertenausweises
  • beim Antrag auf Gleichstellung
  • in Teilhabe- und Präventionsgesprächen
  • in Fragen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen
  • bei Problemen am Arbeitsplatz
  • bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit (Hamburger Modell)
  • vor einem Termin beim Amtsarzt bzw. Vertrauensarzt
  • bei der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes

Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie neu in der Region sind, einen Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbescheid erhalten haben oder sich Ihr Grad der Schwerbehinderung geändert hat. Achtung: Dafür gibt es ein neues Meldeverfahren. Das Formular erhalten Sie hier oder in Ihrer Schule.
Vielen Dank!

Wir freuen uns sehr, Frau Lisa Fränkel als unsere Sekretärin begrüßen zu können!!! Sie ist täglich von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 030 90249-1752 erreichbar. Darüber hinaus können Sie uns eine Mail, gern auch mit einer Rückrufnummer, senden. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Aktuelle Informationen der Schwerbehindertenvertretung

  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert - Oktober 2023

    Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch
    Aktuelles
    Bitte um Aktualisierung der Daten

    PDF-Dokument (748.3 kB)

  • Meldung Schwerbehinderung, Gleichstellung, Veränderung des GdB

    Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie erstmalig einen Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbescheid erhalten haben oder wenn sich Ihr Grad der Behinderung verändert hat.

    PDF-Dokument (658.0 kB)

  • Wissenswertes zum Start ins neue Schuljahr

    Hier erfahren Sie wichtige Hinweise zu Teilhabegesprächen.

    PDF-Dokument (278.9 kB)

  • Gesprächsprotokoll zum Teilhabegespräch - Pädagogisches Personal

    PDF-Dokument (195.8 kB)

  • Gesprächsprotokoll zum Teilhabegespräch - Nichtpädagogisches Personal

    PDF-Dokument (169.7 kB)

Absage der Dampferfahrt

Leider teilte die Hauptschwerbehindertenvertretung uns Folgendes mit:
“Für die Zukunft müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es aufgrund der gestiegenen Preise nicht mehr möglich ist, die Dampferfahrt weiter stattfinden zu lassen. Der Preis für die Fahrkarte würde sich mehr als verdoppeln.”

Fragen und Antworten

  • Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie hier online beim LaGeSo beantragen. Lassen Sie sich vorab jedoch von uns beraten, worauf Sie achten sollten.

  • Wie stelle ich einen Gleichstellungsantrag?

    Bei dem Antrag auf Gleichstellung gibt es viel zu beachten! Bitte lassen Sie sich vorab von uns beraten.
    Informationen zur Gleichstellung

  • Gibt es einen Unterschied zwischen einem Einsatz- und einem Teilhabegespräch?

    Ja, den gibt es! In einem Einsatzgespräch wird i.d.R. nicht auf Nachteilsausgleiche eingegangen, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung zustehen. Zu einem Einsatzgespräch ist Ihre Schulleitung nicht verpflichtet, im Gegensatz zu einem Teilhabegespräch, auf das Sie mind. 1 x jährlich einen Anspruch haben (vgl. Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?).

  • Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?

    Jede Schulleitung ist verpflichtet Ihnen -im Rahmen der Schuljahresvorbereitung- einmal jährlich ein Teilhabegespräch anzubieten (vgl. S. 8 der Broschüre: “Informationen für Beschäftigte mit Behinderungen in den Berliner Schulen – Ausgabe Mai 2023”).
    In dem Teilhabegespräch werden die Punkte angesprochen, die Sie in den Gesprächsprotokollen zum Teilhabegespräch (s. Aktuelle Informationen der Schwerbehindertenvertretung) finden.
    Die genauen Absprachen sind individuell unterschiedlich und hängen von der Art Ihrer Einschränkung(en) ab.

    Wir beraten Sie gern vorab!

    Hinweise:
    Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch.
    Sollten sich in Bezug auf Ihren Einsatz oder Ihrer Beeinträchtigung größere Änderungen ergeben, so haben Sie erneut ein Anrecht auf ein Teilhabegespräch.

  • Darf ich mich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen?

    Ja, Sie haben das Recht sich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. Der Termin sollte jedoch möglichst zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen.

  • Wo finde ich die Inklusionsvereinbarung für die Beschäftigen an Berliner Schulen?

    Die Inklusionsvereinbarung, die zwischen der Senatsverwaltung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen wurde, finden Sie hier.