Wir die Frauenvertreterinnen, Annette Lenz, Anne König und Annika Schrader möchten Ihnen einen Überblick über unsere Tätigkeitsbereiche geben:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sieht das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) unter anderem folgende Rechte und Kompetenzen der Frauenvertreterin vor:
- Beteiligung bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch die Dienststelle
- Einsichtsrecht in Unterlagen und Akten
- Beteiligung an Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Bewerbungsgesprächen und Beurteilungen
- Beteiligung an der Erstellung des Frauenförderplans
- Durchführung von Sprechstunden und Versammlungen
- Recht auf Information und Auskunft über die ihr obliegenden Angelegenheiten
Zur Erfüllung unserer Aufgaben verfügen wir über ein Beanstandungsrecht, mit dem wir Verstöße gegen das LGG rügen können. Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit, bei Verletzung unserer Rechte nach dem LGG oder wenn kein oder ein nicht den Vorschriften des LGG entsprechender Frauenförderplan aufgestellt wurde, Klage zu erheben.
Ein Großteil unserer Arbeit liegt in der Beratung von Kolleginnen und Kollegen zu folgenden Themen: - Vereinbarkeit von Beruf und Familienfürsorge
- In allen Fragen rund um den Mutterschutz
- Frauenförderung – Stellenbesetzungsverfahren – Vorbereitung auf ein Auswahlverfahren
- Diskriminierung von Frauen
- Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz