LGG – Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz
fokussiert die Diskriminierung von Frauen aufgrund des Geschlechts und/ oder ihres Familienstandes. Das Gesetz wurde erlassen, weil Frauen noch immer strukturell benachteiligt werden.
Der Frauenvertreterin werden alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen für alle Beschäftigten vorgelegt. Es ist Aufgabe der Frauenvertreterin zu prüfen, dass die Senatsbildungsverwaltung die Maßgaben des Landesgleichstellungsgesetzes und des Frauenförderplans einhält.
Im Gegensatz zum Personalrat wird die Frauenvertreterin an folgenden Maßnahmen frühzeitig beteiligt:
- Interessenbekundungsverfahren bei kommissarischen Stellenbesetzungen
- Geschäftsverteilungsplänen und Funktionsstellenkonzepten an den Schulen
- Hamburger Modellen (Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung) und amtsärztlichen und vertrauensärztlichen Untersuchungen
- Umsetzungen, Überzahlungen, Sonderurlaub und Anträgen zum Sabbatical
- Beteiligung zu Beginn von Abmahnungen oder Disziplinarverfahren
- Vorzeitiger Ruhestand auf eigenen Antrag
Sie können die Frauenvertreterin gerne kontaktieren, wenn Sie zu einem dieser Themen Fragen oder Bedenken in Ihrem Fall haben.