Aktuelles

Vier Personen sitzen in einem Büro gemeinsam an einem Tisch und betrachten eine Smartboard. Eine Frau deutet auf diesem auf verschiedene aktuelle Nachrichten.
Eine Beschäftigte sitzt in einem hellen Schulbüro an einem Schreibtisch und prüft konzentriert Vertragsunterlagen. Auf dem Tisch liegen gestapelte Dokumente, ein Kalender mit zwei Schulhalbjahren, Checklisten und Büromaterial.

Sommerferienbezahlung bei befristeten Verträgen: Worauf Beschäftigte achten sollten

9. Juli 2026, 13:29 Uhr

Viele befristet beschäftigte Kolleg*innen an Schulen kennen das Problem: Der Vertrag endet kurz vor den Sommerferien, obwohl sie über lange Zeit verlässlich im Schulbetrieb eingesetzt waren. Gerade bei PKB-Verträgen stellt sich deshalb regelmäßig die Frage, ob für die unterrichtsfreie Zeit im Sommer eine nachträgliche Bezahlung möglich ist.

Grundsätzlich kann eine solche Zahlung beantragt werden. Entscheidend ist jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig ist dabei die Dauer der Beschäftigung: Der befristete Einsatz muss zwei vollständige Schulhalbjahre umfasst haben. Ein späterer Einstieg ist nur dann unschädlich, wenn der Vertrag spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Halbjahres geschlossen wurde.

Innerhalb eines Halbjahres kommt es auf eine lückenlose Vertragsgestaltung an. Wer mehrere befristete Verträge hintereinander erhält, sollte sehr genau prüfen, ob diese unmittelbar aneinander anschließen. Bereits einzelne Kalendertage ohne Vertrag können problematisch sein. Das gilt auch dann, wenn die Lücke auf ein Wochenende oder Ferienzeiten fällt. Maßgeblich ist nicht allein, ob tatsächlich gearbeitet wurde, sondern ob für den gesamten Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestand.

Zwischen zwei Schulhalbjahren kann die Lage anders bewertet werden. Eine Unterbrechung rund um die Winterferien muss nicht automatisch zum Verlust der Möglichkeit führen, später die Sommerferienbezahlung zu beantragen. Für jedes Halbjahr gilt jedoch erneut: Nach Ablauf der ersten zwei Wochen darf innerhalb des Halbjahres keine Vertragslücke entstehen.

Der Antrag auf nachträgliche Sommerferienbezahlung sollte formlos bei der zuständigen Personalstelle gestellt werden. Wichtig ist die Frist: Spätestens drei Monate nach dem letzten Schultag muss der Antrag eingereicht sein. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich, den Antrag über die Schule abzugeben und sich den Eingang auf einer Kopie mit Datum bestätigen zu lassen. Zusätzlich kann eine Übersendung per E-Mail sinnvoll sein.

Zu früh sollte der Antrag allerdings nicht gestellt werden. Er wird erst nach Ende des betreffenden Halbjahres akzeptiert. Hintergrund ist, dass befristete Vertretungsverträge unter bestimmten Bedingungen vorzeitig enden können, etwa wenn die vertretene Lehrkraft zurückkehrt.

Wer den Antrag nach den Sommerferien stellt, sollte nicht mit einer sofortigen Auszahlung rechnen. Die Bearbeitung kann längere Zeit dauern. Bleibt die Zahlung jedoch aus, sollten Beschäftigte aktiv werden und ihren Anspruch schriftlich geltend machen.

Für befristet beschäftigte Kolleg*innen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die eigenen Vertragsunterlagen. Entscheidend sind Beginn, Ende und mögliche Unterbrechungen der Verträge. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen und den Personalrat kontaktieren.

Hören Sie zu dem Thema auch gern unsere aktuelle Podcastfolge.

Arne Schaller

In einem hellen, aufgeheizten Klassenraum sitzen mehrere Schülerinnen und Schüler erschöpft an ihren Tischen. Einige fächeln sich mit Blättern Luft zu, während eine Lehrerin mit besorgtem Gesichtsausdruck zwischen den Tischen steht und sich an die Stirn fasst. Große Fenster mit halb geschlossenen Jalousien lassen grelles Sonnenlicht herein, ein Ventilator steht am Fenster. Ein Thermometer an der Wand zeigt 33 Grad Celsius.

Hitze an Berliner Schulen: Belastung für Beschäftigte, Schüler*innen und Bildung

23. Juni 2026, 17:03 Uhr

Hohe Temperaturen werden an Berliner Schulen zunehmend zu einem ernsthaften Problem. Wenn Klassenräume sich durch Sonneneinstrahlung stark aufheizen, leidet nicht nur die Konzentration der Schüler*innen. Auch Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie weiteres pädagogisches Personal arbeiten unter Bedingungen, die gesundheitlich belastend sein können. Hitze kann krank machen – und sie ist deshalb auch eine Frage des Arbeitsschutzes.

Besonders problematisch ist, dass viele Schulgebäude nicht ausreichend auf längere Hitzeperioden vorbereitet sind. In aufgeheizten Unterrichts- und eFöB-räumen, schlecht belüftbaren Gebäudeteilen oder Räumen ohne ausreichenden Sonnenschutz können Temperaturen entstehen, die den Arbeitsalltag erheblich erschweren. Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten und eine insgesamt sinkende Belastbarkeit können die Folge sein.

Für Arbeitsräume gelten klare Vorgaben. Steigt die Raumtemperatur über 26 Grad Celsius, sollen Schutzmaßnahmen greifen. Dazu gehören zum Beispiel Sonnenschutz- oder Verschattungssysteme, das Bereitstellen von Getränken oder gezieltes Lüften in den frühen Morgenstunden. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, müssen weitere Schritte geprüft werden. Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte, etwa ältere Kolleg*innen, Schwangere oder stillende Mütter, sind zusätzliche Maßnahmen im Rahmen einer angepassten Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Ab einer Raumtemperatur von über 30 Grad Celsius müssen wirksame Maßnahmen für alle Beschäftigten ergriffen werden. Dazu können etwa Ventilatoren oder Klimageräte gehören, sofern sie geeignet sind, die Belastung tatsächlich zu senken. Die Grundlage dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Diese ist nicht nur ein formaler Vorgang, sondern ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes. Sie muss die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigen und dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt werden.

Besonders deutlich wird die Grenze bei Temperaturen über 35 Grad Celsius. Ohne geeignete Kühlungsmaßnahmen darf in einem solchen Raum nicht mehr gearbeitet werden. Das zeigt: Hitze ist kein bloßes Komfortproblem, sondern kann die Grenze zum unzumutbaren Arbeitsumfeld überschreiten. Wichtig ist außerdem, dass Temperaturüberschreitungen dokumentiert werden. Nur wenn Belastungen nachvollziehbar festgehalten werden, können daraus konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.

Auch die Frage nach „Hitzefrei“ spielt an Schulen regelmäßig eine Rolle. Eine feste Temperaturgrenze gibt es dafür nicht mehr. Stattdessen soll Unterricht den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden. Das kann bedeuten, dass Schulen verkürzte Unterrichtsstunden einführen. Solche Kurzstunden gelten nicht als Minusstunden, die später durch Mehrarbeit ausgeglichen werden müssten. Die Gesamtkonferenz kann Grundsätze zu besonderen Formen der Arbeitszeitregelung beschließen; dazu gehören auch Kurzstunden.

Wenn Kurzstunden nicht ausreichen oder organisatorisch nicht möglich sind, kann Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen. Für die Oberstufe gilt dies allerdings nicht in gleicher Weise. Und für den Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung verschlechtert sich die Situation oft sogar noch zusätzlich. Damit bleibt die Verantwortung bei den Schulen, geeignete Lösungen zu finden, die sowohl den Bildungsauftrag als auch den Gesundheitsschutz berücksichtigen.

Für die Beschäftigten ist entscheidend: Hitzebelastung muss ernst genommen werden. Wer merkt, dass die Bedingungen am Arbeitsplatz Schule zu gesundheitlichen Problemen führen, kann arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen. Das Angebot der Wunschvorsorge beim Betriebsarzt ist ein wichtiger Baustein, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu klären.

Arbeitsschutz bei Hitze ist verbindlich geregelt ist. Schulen und Dienststellen sind verpflichtet, Belastungen zu prüfen, Maßnahmen zu ergreifen und Beschäftigte zu schützen. Angesichts zunehmender Hitzeperioden braucht es dafür nicht nur kurzfristige Reaktionen, sondern dauerhafte Lösungen: wirksamen Sonnenschutz, bessere Lüftungsmöglichkeiten, geeignete Kühlungskonzepte und klare schulische Regelungen für heiße Tage.

Hitze an Schulen ist damit mehr als eine organisatorische Herausforderung. Sie betrifft Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Fürsorgepflicht. Beschäftigte dürfen mit diesen Problemen nicht allein gelassen werden.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde auf Grundlage unseres Info-Briefes Arbeitsschutz bei Hitze mit Unterstützung von KI erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet sowie freigegeben.

Ein Lehrkraft steht in einem Klassenraum vor so viele Schüler*innen, dass kaum noch Platz zum laufen existiert.

Überfüllte Klassen, wachsende Belastung: Berliner Lehrkräfte brauchen Entlastung

12. Juni 2026, 11:16 Uhr

Überfüllte Klassen gehören an vielen Berliner Schulen längst zum Alltag. Wo eigentlich konzentriertes Lernen, individuelle Förderung und ein ruhiges Miteinander stattfinden sollten, erleben Lehrkräfte häufig das Gegenteil: Zu wenig Platz, zu viele Aufgaben, zu große Lerngruppen und zu wenig Zeit für die einzelnen Schüler*innen.

Die Folgen sind im Schulalltag deutlich spürbar. Wenn Klassen dauerhaft zu groß sind, steigt nicht nur der Lärmpegel. Auch die pädagogische Arbeit wird schwieriger. Lehrkräfte müssen gleichzeitig unterrichten, fördern, bewerten und organisieren, Konflikte klären, Lernstände im Blick behalten, Kinder individuell unterstützen, Elterngespräche vorbereiten und dokumentieren. Je größer die Lerngruppe, desto weniger Zeit bleibt für jedes einzelne Kind.

Besonders belastend ist dabei, dass die Anforderungen an Schule in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen sind. Heterogene Lerngruppen, Sprachförderung, Inklusion, sozial-emotionale Herausforderungen und zunehmende Verwaltungsaufgaben prägen den Alltag. Viele Lehrkräfte leisten weit mehr, als im Stundenplan sichtbar wird. Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen, Förderplanung, Gespräche und Krisenmanagement finden häufig zusätzlich statt – oft am Nachmittag, abends oder am Wochenende.

An Berliner Schulen verschärft sich diese Situation durch den anhaltenden Personalmangel. Fehlende Kolleg*innen bedeuten Vertretungsunterricht, Mehrarbeit und weniger Möglichkeiten zur Entlastung. Wenn Stunden vertreten, Klassen zusammengelegt oder zusätzliche Aufgaben verteilt werden müssen, trifft das ein Kollegium, das vielerorts bereits am Limit arbeitet. Die Belastung wird dadurch nicht nur kurzfristig größer, sondern dauerhaft.

Der Personalrat nimmt diese Entwicklung sehr ernst. Er setzt sich dafür ein, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben und Belastungen nicht einfach als unvermeidbarer Normalzustand hingenommen werden. Dazu gehört, auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben zu achten, Überlastung sichtbar zu machen und gegenüber der Dienststelle auf wirksame Entlastungsmaßnahmen zu drängen.

Lehrkräfte haben Anspruch auf gesunde Arbeitsbedingungen. Dazu gehören realistische Arbeitsumfänge, verlässliche Pausen, transparente Regelungen bei Mehrarbeit, faire Vertretungskonzepte und Schutz vor dauerhafter Überlastung. Der Personalrat ist Ansprechpartner, wenn Kolleg*innen den Eindruck haben, dass Belastungsgrenzen überschritten werden oder dienstliche Anforderungen nicht mehr leistbar sind.x

Überbelegte Klassen sind nicht nur ein organisatorisches Problem. Sie betreffen die Qualität von Bildung, die Gesundheit der Beschäftigten und die Zukunftsfähigkeit der Berliner Schule insgesamt. Wer gute Schule will, muss auch gute Arbeitsbedingungen schaffen. Dafür braucht es kleinere Lerngruppen, mehr Personal, verlässliche Unterstützungssysteme und eine klare politische Prioritätensetzung.

Der Personalrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Belastungen der Beschäftigten ernst genommen werden. Denn engagierte Lehrkräfte sind die Grundlage guter Bildung – aber Engagement darf nicht zur dauerhaften Überforderung führen.

Arne Schaller

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