19. August 2026, 7:23 Uhr
Beschäftigte an Berliner Schulen haben mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung, als im hektischen Schulalltag oft sichtbar wird. Ein besonders wichtiges Gremium ist dabei die Gesamtkonferenz. Sie ist nicht nur eine Pflichtveranstaltung, sondern ein zentraler Ort, an dem Beschäftigte Einfluss auf die Arbeit und Organisation ihrer Schule nehmen können.
Die Gesamtkonferenz kann über wichtige Grundsätze des Schullebens beraten und Beschlüsse fassen. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur maximalen Zahl von Verfügungsstunden, Freistunden oder Aufsichten. Gerade solche Themen betreffen die Arbeitsbelastung der Beschäftigten unmittelbar. Wichtig ist dabei: Bei Teilzeitkräften sollten entsprechende Regelungen immer anteilig zum Beschäftigungsumfang betrachtet werden.
Wer ein Thema in die Gesamtkonferenz einbringen möchte, sollte sorgfältig vorgehen. Zunächst braucht es einen klar und kurz formulierten Tagesordnungspunkt. Sinnvoll ist es, diesen nicht allein, sondern gemeinsam mit Kolleg*innen vorzubereiten. Falls die Gesamtkonferenz am Ende über eine konkrete Regelung abstimmen soll, sollte zusätzlich ein Beschlussvorschlag formuliert werden. Dieser muss jedoch einem Tagesordnungspunkt zugeordnet sein. Nur einen Beschlussvorschlag einzureichen, ohne den passenden Tagesordnungspunkt zu beantragen, kann dazu führen, dass das Anliegen formal scheitert.
Der Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes sollte schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden, in der Regel spätestens eine Woche vor der Gesamtkonferenz. Auf der Sitzung selbst wird der Punkt mündlich begründet, anschließend diskutiert und gegebenenfalls zur Abstimmung gestellt. Wird ein Beschlussvorschlag noch nicht angenommen oder muss er überarbeitet werden, kann er auf einer späteren Gesamtkonferenz erneut eingebracht werden.
Besonders bedeutsam ist: Beschlüsse der Gesamtkonferenz sind für die Schulleitung rechtsverbindlich. Damit diese Wirkung im Schulalltag nicht verloren geht, müssen Beschlüsse gut protokolliert, den Mitgliedern zugänglich gemacht und für alle Beschäftigten einsehbar aufbewahrt werden. Transparenz ist hier ein wichtiger Bestandteil gelebter Mitbestimmung.
Auch bei der Tagesordnung selbst haben Beschäftigte Einflussmöglichkeiten. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Gesamtkonferenz vom Gremium beschlossen. Liegt ein wichtiger Tagesordnungspunkt sehr weit hinten, kann beantragt werden, ihn weiter nach vorne zu ziehen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn zu befürchten ist, dass der Punkt aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden könnte.
Ein weiteres wichtiges Recht betrifft die Einberufung der Gesamtkonferenz. Wenn mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragen, muss die Gesamtkonferenz einberufen werden. Beschäftigte müssen also nicht immer auf den nächsten regulären Termin warten, wenn ein Thema dringend beraten werden soll.
Die Gesamtkonferenz kann sich außerdem eine eigene Geschäftsordnung geben. Das kann wichtig sein, um die Mitbestimmung praktisch abzusichern und klare Verfahren für Tagesordnung, Anträge und Abstimmungen zu schaffen. Eine eigene Geschäftsordnung kann helfen, dass Themen von Kolleg*innen verlässlich in die Beratung kommen und nicht schon im Vorfeld an formalen Hürden scheitern. Verwenden Sie dafür gerne unseren Vorschlag einer Mustergeschäftsordnung.
Zur Gesamtkonferenz gehören verschiedene Gruppen. Stimmberechtigt und zur Teilnahme verpflichtet sind unter anderem Lehrkräfte mit mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Woche, weiteres pädagogisches Personal der Schule sowie Mitarbeitende von Trägern der freien Jugendhilfe, die in Kooperation mit der Schule arbeiten. Darüber hinaus gibt es Mitglieder mit beratender Stimme, zum Beispiel Vertreterinnen der Gesamtelternvertretung und der Gesamtschülervertretung. Werden diese nicht eingeladen, handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäße Gesamtkonferenz, sondern lediglich um eine Dienstbesprechung. Diese kann keine Beschlüsse fassen.
Auch bei der Teilnahme gibt es Schutzrechte. Beschäftigte mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sollen von der Teilnahme befreit werden, wenn die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Mitbestimmung darf nicht losgelöst von den Lebensrealitäten der Beschäftigten betrachtet werden.
Die Rechte in der Gesamtkonferenz sind ein wichtiges Instrument, um Arbeitsbedingungen an Berliner Schulen aktiv mitzugestalten. Sie ermöglichen es Beschäftigten, Belastungen sichtbar zu machen, konkrete Regelungen vorzuschlagen und verbindliche Beschlüsse herbeizuführen. Voraussetzung ist, dass Kolleg*innen ihre Rechte kennen, sich zusammenschließen und formale Wege bewusst nutzen.
Der Personalrat unterstützt Beschäftigte dabei, diese Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Denn gute Arbeitsbedingungen entstehen nicht von allein. Sie müssen eingefordert, beraten und beschlossen werden – gemeinsam, verbindlich und gut vorbereitet.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde auf Grundlage unseres Info-Briefes Die Gesamtkonferenz – Mitgestaltungsmöglichkeiten richtig nutzen! mit Unterstützung von KI erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet.