23. Juni 2026, 17:03 Uhr
Hohe Temperaturen werden an Berliner Schulen zunehmend zu einem ernsthaften Problem. Wenn Klassenräume sich durch Sonneneinstrahlung stark aufheizen, leidet nicht nur die Konzentration der Schüler*innen. Auch Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie weiteres pädagogisches Personal arbeiten unter Bedingungen, die gesundheitlich belastend sein können. Hitze kann krank machen – und sie ist deshalb auch eine Frage des Arbeitsschutzes.
Besonders problematisch ist, dass viele Schulgebäude nicht ausreichend auf längere Hitzeperioden vorbereitet sind. In aufgeheizten Unterrichts- und eFöB-räumen, schlecht belüftbaren Gebäudeteilen oder Räumen ohne ausreichenden Sonnenschutz können Temperaturen entstehen, die den Arbeitsalltag erheblich erschweren. Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten und eine insgesamt sinkende Belastbarkeit können die Folge sein.
Für Arbeitsräume gelten klare Vorgaben. Steigt die Raumtemperatur über 26 Grad Celsius, sollen Schutzmaßnahmen greifen. Dazu gehören zum Beispiel Sonnenschutz- oder Verschattungssysteme, das Bereitstellen von Getränken oder gezieltes Lüften in den frühen Morgenstunden. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, müssen weitere Schritte geprüft werden. Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte, etwa ältere Kolleg*innen, Schwangere oder stillende Mütter, sind zusätzliche Maßnahmen im Rahmen einer angepassten Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Ab einer Raumtemperatur von über 30 Grad Celsius müssen wirksame Maßnahmen für alle Beschäftigten ergriffen werden. Dazu können etwa Ventilatoren oder Klimageräte gehören, sofern sie geeignet sind, die Belastung tatsächlich zu senken. Die Grundlage dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Diese ist nicht nur ein formaler Vorgang, sondern ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes. Sie muss die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigen und dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt werden.
Besonders deutlich wird die Grenze bei Temperaturen über 35 Grad Celsius. Ohne geeignete Kühlungsmaßnahmen darf in einem solchen Raum nicht mehr gearbeitet werden. Das zeigt: Hitze ist kein bloßes Komfortproblem, sondern kann die Grenze zum unzumutbaren Arbeitsumfeld überschreiten. Wichtig ist außerdem, dass Temperaturüberschreitungen dokumentiert werden. Nur wenn Belastungen nachvollziehbar festgehalten werden, können daraus konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Auch die Frage nach „Hitzefrei“ spielt an Schulen regelmäßig eine Rolle. Eine feste Temperaturgrenze gibt es dafür nicht mehr. Stattdessen soll Unterricht den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden. Das kann bedeuten, dass Schulen verkürzte Unterrichtsstunden einführen. Solche Kurzstunden gelten nicht als Minusstunden, die später durch Mehrarbeit ausgeglichen werden müssten. Die Gesamtkonferenz kann Grundsätze zu besonderen Formen der Arbeitszeitregelung beschließen; dazu gehören auch Kurzstunden.
Wenn Kurzstunden nicht ausreichen oder organisatorisch nicht möglich sind, kann Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen. Für die Oberstufe gilt dies allerdings nicht in gleicher Weise. Und für den Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung verschlechtert sich die Situation oft sogar noch zusätzlich. Damit bleibt die Verantwortung bei den Schulen, geeignete Lösungen zu finden, die sowohl den Bildungsauftrag als auch den Gesundheitsschutz berücksichtigen.
Für die Beschäftigten ist entscheidend: Hitzebelastung muss ernst genommen werden. Wer merkt, dass die Bedingungen am Arbeitsplatz Schule zu gesundheitlichen Problemen führen, kann arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen. Das Angebot der Wunschvorsorge beim Betriebsarzt ist ein wichtiger Baustein, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu klären.
Arbeitsschutz bei Hitze ist verbindlich geregelt ist. Schulen und Dienststellen sind verpflichtet, Belastungen zu prüfen, Maßnahmen zu ergreifen und Beschäftigte zu schützen. Angesichts zunehmender Hitzeperioden braucht es dafür nicht nur kurzfristige Reaktionen, sondern dauerhafte Lösungen: wirksamen Sonnenschutz, bessere Lüftungsmöglichkeiten, geeignete Kühlungskonzepte und klare schulische Regelungen für heiße Tage.
Hitze an Schulen ist damit mehr als eine organisatorische Herausforderung. Sie betrifft Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Fürsorgepflicht. Beschäftigte dürfen mit diesen Problemen nicht allein gelassen werden.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde auf Grundlage unseres Info-Briefes Arbeitsschutz bei Hitze mit Unterstützung von KI erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet sowie freigegeben.