Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten.
Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vertritt die Interessen der über 200 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung oder anerkannten Gleichstellung in den allgemeinbildenden Schulen Pankow.
Sie unterstützt zudem alle Beschäftigten bei Anträgen rund um das Thema Behinderung (Antrag auf Schwerbehinderung in Berlin / Brandenburg und Gleichstellung).
Inhaltsverzeichnis
Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten
Am 20.11.2024 von 12:30 bis 14:30 Uhr findet in der Aula der Helene-Haeusler-Schule (03S03) die nächste Versammlung der Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten statt.
Häufige Fragen und Antworten
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Gibt es einen Unterschied zwischen einem Einsatz- und einem Teilhabegespräch?
Ja, den gibt es! In einem Einsatzgespräch wird i.d.R. nicht auf Nachteilsausgleiche eingegangen, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung zustehen. Zu einem Einsatzgespräch ist Ihre Schulleitung nicht verpflichtet, im Gegensatz zu einem Teilhabegespräch, auf das Sie mind. 1 x jährlich einen Anspruch haben (vgl. Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?).
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Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?
Jede Schulleitung ist verpflichtet Ihnen – im Rahmen der Schuljahresvorbereitung – einmal jährlich ein Teilhabegespräch anzubieten (vgl. S. 8 der Broschüre: “Informationen für Beschäftigte mit Behinderungen in den Berliner Schulen – Ausgabe Mai 2023”).
In dem Teilhabegespräch werden die Punkte angesprochen, die Sie in den Gesprächsprotokollen zum Teilhabegespräch finden.
Die genauen Absprachen sind individuell unterschiedlich und hängen von der Art Ihrer Einschränkung(en) ab.Wir beraten Sie gern vorab!
Hinweise:
Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch.
Sollten sich in Bezug auf Ihren Einsatz oder Ihrer Beeinträchtigung größere Änderungen ergeben, so haben Sie erneut ein Anrecht auf ein Teilhabegespräch. -
Darf ich mich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen?
Ja, Sie haben das Recht sich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. Der Termin sollte jedoch möglichst zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen.
Downloads
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Inklusionsvereinbarung für die beim Land Berlin Beschäftigten an den Berliner Schulen
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Anlage 1: Gesprächsprotokoll des Teilhabegesprächs (pädagogisches Personal)
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Anlage 2: Gesprächsprotokoll des Teilhabegesprächs (Verwaltungspersonal)
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Kontakt
- Berlin
Daniela Wegner
Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten
- Berlin
- Raum: 3. Obergeschoss, Raum 36
- Tel.: (030) 90249 1034
- Fax: (030) 90249 1039
- E-Mail an die Schwerbehindertenvertretung
Silvia Tegge
stellvertretende Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten
Adresse
c/o Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Außenstelle Pankow
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Am Steinberg
- N58
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Heinersdorfer Str./Am Steinberg
- 255
- N50
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Am Steinberg
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Tram
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Am Steinberg
- M13
- M2
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Tino-Schwierzina-Str.
- M2
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