Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten.

Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vertritt die Interessen der über 200 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung oder anerkannten Gleichstellung in den allgemeinbildenden Schulen Pankow.

Sie unterstützt zudem alle Beschäftigten bei Anträgen rund um das Thema Behinderung (Antrag auf Schwerbehinderung in Berlin / Brandenburg und Gleichstellung).

Daniela Wegner

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Daniela Wegner

Pädagogische Unterrichtshilfe | Panke-Schule (03S08)

E-Mail

Silvia Tegge

stellvertretende Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Silvia Tegge

Erzieherin | Paul-Lincke-Grundschule (03G12)

E-Mail

Termine

  • Teilnahmehinweis

    Unsere Veranstaltungen richten sich ausschließlich an pädagogisches und Verwaltungspersonal an allgemeinbildenden Schulen in Pankow.

    Eine Teilnahme anderer Personenkreise ist nur mit Akkreditierung bzw. nach Einladung der veranstaltenden Beschäftigtenvertretung zulässig.

  • 22.04.2026
    12:00 bis 15:00 Uhr

    Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleg*innen der allgemeinbildenden Schulen Pankow
    in der Helene-Häusler-Schule (03S03)
    Mendelssohnstr.10, 10405 Berlin

Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Vertrauensperson

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten bildet das SGB IX.

Wir bieten Beratung und Unterstützung

Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) steht schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, aber auch Personen, die erst einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellen wollen, beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie unter anderem:
  • bei Anträgen (z.B. dem Antrag auf Schwerbehinderung) an das Versorgungsamt LaGeSo
  • bei Neufeststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung und bei Verlängerungen des Schwerbehindertenausweises
  • beim Antrag auf Gleichstellung
  • in Teilhabe- und Präventionsgesprächen
  • in Fragen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen
  • bei Problemen am Arbeitsplatz
  • bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit (Hamburger Modell)
  • vor einem Termin beim Amtsarzt bzw. Vertrauensarzt
  • bei der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes

Meldeverfahren bei Schwerbehinderung und Gleichstellung

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie neu in der Region Pankow sind, einen Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbescheid erhalten haben oder sich Ihr Grad der Schwerbehinderung geändert hat.

Bitte nutzen Sie dafür das nachfolgend verlinkte Formular. Dieses erhalten Sie auch in Ihrer Schule und können die Kopie des Bescheides dort auch beglaubigen lassen.

Vielen Dank!

  • Meldebogen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte

    PDF-Dokument (653.4 kB)
    Dokument: Gesamtschwerbehindertenvertretung der allgemeinbildenden Schulen (GSbV)

Häufige Fragen und Antworten

  • Gibt es einen Unterschied zwischen einem Einsatz- und einem Teilhabegespräch?

    Ja, den gibt es! In einem Einsatzgespräch wird i.d.R. nicht auf Nachteilsausgleiche eingegangen, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung zustehen. Zu einem Einsatzgespräch ist Ihre Schulleitung nicht verpflichtet, im Gegensatz zu einem Teilhabegespräch, auf das Sie mind. 1 x jährlich einen Anspruch haben (vgl. Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?).

  • Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?

    Jede Schulleitung ist verpflichtet Ihnen – im Rahmen der Schuljahresvorbereitung – einmal jährlich ein Teilhabegespräch anzubieten (vgl. S. 8 der Broschüre: “Informationen für Beschäftigte mit Behinderungen in den Berliner Schulen – Ausgabe Mai 2023”).
    In dem Teilhabegespräch werden die Punkte angesprochen, die Sie in den Gesprächsprotokollen zum Teilhabegespräch finden.
    Die genauen Absprachen sind individuell unterschiedlich und hängen von der Art Ihrer Einschränkung(en) ab.

    Wir beraten Sie gern vorab!

    Hinweise:
    Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch.
    Sollten sich in Bezug auf Ihren Einsatz oder Ihrer Beeinträchtigung größere Änderungen ergeben, so haben Sie erneut ein Anrecht auf ein Teilhabegespräch.

  • Darf ich mich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen?

    Ja, Sie haben das Recht sich während der Arbeitszeit von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. Der Termin sollte jedoch möglichst zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen.

Downloads

  • Inklusionsvereinbarung für die beim Land Berlin Beschäftigten an den Berliner Schulen

    PDF-Dokument (186.6 kB)
    Dokument: SenBJF

  • Anlage 1: Gesprächsprotokoll des Teilhabegesprächs (pädagogisches Personal)

    PDF-Dokument (77.9 kB)
    Dokument: SenBJF

  • Anlage 2: Gesprächsprotokoll des Teilhabegesprächs (Verwaltungspersonal)

    PDF-Dokument (8.2 kB)
    Dokument: SenBJF

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Kontakt

Daniela Wegner

Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten

Silvia Tegge

stellvertretende Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten

Adresse

c/o Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Außenstelle Pankow

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