Allgemeines

Gesamtpersonalrat (GPR)

Der GPR ist für übergeordnete Belange zuständig, die mehrere bzw. alle zwölf Regionen betreffen. Außerdem unterstützt und berät er die örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit.

Örtliche Personalräte (PR oder öPR)

Die örtlichen Personalräte in den Regionen vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung. Sie bestimmen bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen mit und haben ein weitgehendes Informationsrecht.