Die Personalversammlung

Die §§ 45 bis 49 des Personalvertretungsgesetzes zur Personal- versammlung und die Corona-bedingten Herausforderungen in 2020

Vor den Herbstferien, also bis zum 9. Oktober 2020, entstand folgender Beitrag zur Vorbereitung und Durchführung unserer Personalversammlung:
“Das Personalvertretungsgesetz schreibt vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Personalversammlung durchzuführen ist [§47(1)]. Auf dieser hat der Personalrat zum Berichtszeitraum von einem Jahr gegenüber den Beschäftigten Rechenschaft über die geleistete Arbeit abzulegen.
Darüber hinaus sagt §49, die PV kann Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten behandeln und entsprechende Resolutionen verabschieden.
Unsere diesjährige Personalversammlung steht vor allem im Zeichen der Arbeitsbedingungen unter den Umständen der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir Frau Widders vom Gesundheitsamt Spandau eingeladen, die zu aktuellen Fragen der Präventiv- und Akutmaßnahmen in unseren Schulen sprechen sollte. Im tarifpolitischen Teil wollte Udo Mertens von der GEW unter anderem zu den problematischen Fragen der Überleitung der Entgelttabellen im Sozial- und Erziehungsbereich sprechen.
Die Organisation der Personalversammlung wurde in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu einer enormen Herausforderung.
In den vergangenen Jahren nahmen durchschnittlich 500 Kolleg*innen an unseren Personalversammlungen teil. Angesichts der strengen Hygiene- und Abstandsregeln musste für diese Anzahl von Teilnehmer*innen ein entsprechend großer Saal gefunden werden. Mit dem City-Cube Berlin hatten wir eine solche Lokalität gefunden. Inzwischen wurde entschieden, dass bei der derzeitigen Entwicklung der Ansteckungszahlen in Berlin die Personalversammlung, auch in diesem großzügig-weitläufigen Gebäude, nicht stattfinden konnte. Noch gibt es keine Konzepte eine solche Veranstaltung anders durchzuführen als analog mit physisch anwesenden Teilnehmern. Die rechtsverbindliche Regelung des Personalvertretungsgesetzes sieht auch keine andere Form vor. Wann die verbindliche Personalversammlung stattfinden kann und wird, muss der neu gewählte und bereits amtierende Personalrat nach dem Lockdown von Dezember 2020 und Januar 2021 entscheiden.
Zumindest stellen wir auf dieser Plattform unter der entsprechenden Rubrik vorsorglich alle Dokumente zur Verfügung, die auf der Personalversammlung Gegenstand der Tagesordnung sein sollen.

Inhaltliche Vorbereitung der Personalversammlung

Neben der Organisation von Örtlichkeit, Termin, Einladungen und Ablauf der Personalversammlung muss diese auch inhaltlich vorbereitet werden.
Spätestens ab Mai des laufenden Jahres ist die Vorbereitung der wichtigsten Veranstaltung des Personalrates Tagesordnungspunkt auf den wöchentlichen Versammlungen des Gremiums.
Redebeiträge, Schwerpunktthemen, Struktur der Anteile und der Tätigkeitsbericht müssen eingehend erarbeitet und besprochen werden, damit die Personalversammlung konzentriert durchgeführt werden kann.
Für die Zusammenstellung des Tätigkeitsberichts und die verwendeten Fakten und Zusammenhänge der Beiträge sind unsere Dokumentation der personellen Angelegenheiten und die kontinuierlich geführten Tabellen der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche von essenzieller Bedeutung.
Die Resolutionen werden vor allem von der Führung der GEW-Fraktion des Personalrates zusammengestellt. Hier fließen auch die Anregungen und Anfragen der Kolleg*innen der Schulen ein.

Ralf Böttcher