Die nächsten Schritte betreffen die Aufstellung der Wahllisten. Hierbei können Gruppen von Wahlberechtigten Vorschläge für Kandidat*innen einreichen. Meist sind dies Listen von Gewerkschaften, gelegentlich aber auch Einzelkandidat*innen, die vorher die nötige Anzahl an Unterschriften von Unterstützenden gesammelt haben [vgl. §7 (3) WO PersVG. Die Wahllisten [ggf. Wahlvorschläge] werden daraufhin vom Wahlvorstand geprüft und veröffentlicht. Dabei muss der Wahlvorstand von der entsprechenden Dienststelle technisch und organisatorisch unterstützt werden. Es ist wichtig, dass alle wahlberechtigten Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich mit den Kandidat*innen vertraut zu machen.
Durchführung der Wahl
Der eigentliche Wahltag (ggf. mehrere Tage) ist der Höhepunkt des gesamten Prozesses. Die wahlberechtigten Beschäftigten geben ihre Stimmen ab, entweder persönlich oder in den Wochen vorher per Briefwahl. Neben festen Wahllokalen in gut angebundenen Schulen, wurden gute Erfahrungen mit fliegenden Wahllokalen gemacht, die zwar nur kurz an eher entlegenen Schulen auftauchten, dort aber dankend angenommen wurden. In jedem Wahllokal ist die Anwesenheit mindestens eines Wahlvorstandsmitglieds zwingend erforderlich. Die Auszählung erfolgt dann zentral im Hauptwahllokal unter Aufsicht des Wahlvorstandes und öffentlich für Wahlberechtigte, um Transparenz und Fairness sicherzustellen. Damit die Arbeit nicht allein beim Wahlvorstand bleibt, sind bei der Durchführung der Wahl sowie beim Auszählen der Stimmen zusätzliche Hände und Köpfe gefragt. Dafür bestellt der Wahlvorstand bereits zuvor die Wahlhelfer*innen.
Bekanntgabe der Ergebnisse
Nach Abschluss der Auszählung gibt der Wahlvorstand die Ergebnisse der Personalratswahlen bekannt: Ganz traditionell geschieht dies über den Aushang am Brett. Die gewählten Kandidat*innen werden somit offiziell als Mitglieder des neuen Personalrates bestätigt. Via Hauspost und natürlich über E-Mail an die Schulen können alle Beschäftigten von der erfolgreichen Wahl Kenntnis erlangen. Zu guter Letzt lädt der Wahlvorstand zur konstituierenden Personalratssitzung ein.