§77 PersVG - Arbeitsschutz

Silhouetten von Schwangeren

Sie sind schwanger? Wir sagen „Herzlichen Glückwunsch!“

Die folgenden Monate werden für Sie in jeglicher Hinsicht aufregend. Deshalb möchten wir vom Personalrat Spandau Ihnen, zumindest was das Berufliche angeht, gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ihr Arbeitgeber ist nun in der Verantwortung, Ihre sowie die Gesundheit Ihres ungeborenen Kindes zu schützen. Teilen Sie Ihrer Schulleitung Ihre Schwangerschaft deshalb zeitnah mit, damit diese für Sie ein befristetes Beschäftigungsverbot aussprechen kann, bis der*die Betriebsärzt*in Ihren Immunstatus geklärt hat.

Johanna Bause

Zudem wird Ihre Schulleitung in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen eine Risikobewertung Ihres Arbeitsplatzes durchführen, denn es erwarten Sie einige Erleichterungen, die Ihnen als Schwangere zustehen:

  • keine Vertretungen oder Aufsichten,
  • keine Klassenfahrten, Wandertage oder Abendveranstaltungen,
  • nicht mehr als sechs Unterrichtsstunden täglich,
  • weitere individuell an Ihre Situation angepasste Schutzmaßnahmen.
  • Derzeit wird pandemiebedingt Homeoffice für alle Schwangeren angesetzt.

Gerne sind ich und/oder die Frauenvertretung Frau Ilona Müller (sowie bei Bedarf die Schwerbehindertenbeauftrage Frau Marion Stöhr ) bei dem Gespräch anwesend, um Sie in Ihren Anliegen zu unterstützen. Bei Bedarf bzw. bei auftretenden Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.
Für die folgenden Monate wünsche ich Ihnen im Namen der gesamten Beschäftigtenvertretung alles Gute und vor allem ganz viel Gesundheit!

Johanna Bause