Home PR Spandau / andere örtliche Personalräte
Unsere weiteren Rubriken:
PR-Mitglieder / Personalversammlung / PR-Arbeit / A bis Z / Verbeamtung / Kooperation / Infobriefe / Wahlen
Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) legt in § 30 fest, dass innerhalb der Woche nach dem letzten Wahltag der neue gewählte Personalrat von der / von dem Wahlvorstandsvorsitzenden einzuladen und eine erste Sitzung durchzuführen ist. Als erstes wird das Wahlergebnis verkündet und die Wahlunterlagen werden zur Aufbewahrung und Archivierung an den neuen Personalrat übergeben.
Unter der Leitung der Wahlvorstandsvorsitzenden wird in dieser konstituierenden Sitzung der Vorstand und aus dessen Mitte in einem weiteren Schritt vom neuen Gremium die / der Vorsitzende gewählt (§29 PersVG).
Sobald dies geschehen ist, wechselt der Vorsitz der Sitzung auf die / den neu gewählten Vorsitzenden. Die/ Der Wahlvorstandsvorsitzende ist damit entlassen, die Stellvertreter*innen werden vom Gremium gewählt und zur ersten ordentliche Personalratssitzung kann geladen werden. Die vierjährige Amtszeit des Personalrats beginnt.