BEM / Präventionsgespräch

Arbeits- und gesundheitsschutz, §85(1)7

PersVG §85 (1) 7.

Präventionsgespräch: Betriebliches Eingliederungsmanagement [BEM] in der Schule

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX schreibt in § 167 vor, dass nach langer Krankheit von Beschäftigten (42 Kalendertage innerhalb der vergangenen 12 Monate) bzw. bei Problemen am Arbeitsplatz der Arbeitgeber, in der Regel die/der Schulleiter*in, ein „betriebliches Eingliederungsmanagement” initiieren soll. Auch wenn die 42 Krankheitstage noch nicht voll ausgeschöpft sein sollten, haben Sie als Beschäftigte*r die Möglichkeit dies in Anspruch zu nehmen. Dieses sogenannte Präventionsgespräch soll geführt werden, um mögliche dienstbezogene Ursachen von Arbeitsunfähigkeit und entsprechende Überlastungen gemeinsam zu ermitteln. Es geht um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Stabilisierung des Gesundheitszustandes. Ein gemeinsam abgestimmter Einsatz- oder Maßnahmeplan wird diesbezüglich besprochen.

Heike Willert

Das Gespräch ist vertraulich und freiwillig.
Die / Der Beschäftigte entscheidet über den Teilnehmer*innenkreis. In der Regel leitet die/der Schulleiter*in als Dienstvorgesetzter das Gespräch. Es können auf Wunsch eine Person des Vertrauens, alle Beschäftigtenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung [SbV], Frauenvertretung [FV] und Personalrat [PR]) sowie z.B. Betriebsärzt*in und Betriebspsycholog*in oder weitere Experten hinzugezogen werden.
Ein Protokoll der festgelegten Maßnahmen verbleibt an der gesprächsführenden Stelle (Schule). Das „Eckdatenblatt” mit der Angabe, dass ein Präventionsgespräch durchgeführt wurde, erhält die Personalstelle.
Wir raten Ihnen, lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld von uns Beschäftigtenvertretungen (PR, SbV, FV) und ggf. auch von der Betriebsärzt*in oder Betriebspsycholog*in beraten.

Heike Willert