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Präventionsgespräch: Betriebliches Eingliederungsmanagement [BEM] in der Schule
Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX schreibt in § 167 vor, dass nach langer Krankheit von Beschäftigten (42 Kalendertage innerhalb der vergangenen 12 Monate) bzw. bei Problemen am Arbeitsplatz der Arbeitgeber, in der Regel die/der Schulleiter*in, ein „betriebliches Eingliederungsmanagement” initiieren soll. Auch wenn die 42 Krankheitstage noch nicht voll ausgeschöpft sein sollten, haben Sie als Beschäftigte*r die Möglichkeit dies in Anspruch zu nehmen. Dieses sogenannte Präventionsgespräch soll geführt werden, um mögliche dienstbezogene Ursachen von Arbeitsunfähigkeit und entsprechende Überlastungen gemeinsam zu ermitteln. Es geht um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Stabilisierung des Gesundheitszustandes. Ein gemeinsam abgestimmter Einsatz- oder Maßnahmeplan wird diesbezüglich besprochen.