Wir, die Mitglieder des Personalrats der allgemeinbildenden Schulen Spandau, sind dabei, wenn an Ihrer Schule eine Sicherheitsbegehung stattfindet, denn Arbeitsschutz und Unfallverhütung gehören gem. § 77 PersVG zum Aufgabenbereich des Personalrats. Wenn also für die regelmäßig an den Schulen stattfindenden Sicherheitsbegehungen (§6 Arbeitssicherheitsgesetz) die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Charité vor Ort mit der Schulleitung, dem/der Hausmeister*in, den Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten der Schule, der eFöB-Leitung und unserer/m Betriebsarzt/ärztin zusammenkommt, ist immer auch ein Mitglied des Personalrates anwesend, im Gepäck das Protokoll der letzten Sicherheitsbegehung, um zu prüfen, welche Mängel in der Zwischenzeit vielleicht schon behoben worden sind.
Sicherheitsbegehungen (§ 77 PersVG)
Kontakt
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