Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Jahrespressegespräch 2025 im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 3/25

Pressemitteilung vom 27.02.2025

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Joachim Buchheister lädt ein zum

Jahrespressegespräch 2025

am Donnerstag, dem 27. März 2025 um 11.00 Uhr

in das Dienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts,
Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin,
Raum 230 (Konferenzraum).

Gegenstand des Gesprächs wird ein Überblick über die Geschäftsentwicklung beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam im Jahr 2024 sein.

Zudem wird es einen Ausblick auf im Jahr 2025 anstehende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts geben. Diesjährige Themen sind unter anderem die Umbenennung der Mohrenstraße, der Bebauungsplan für die Erweiterung Schweinezuchtanlage Blumberg, der Umbau des Ferdinandmarktes in ein Einzelhandelsgebäude, Satzungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung des Tesla-Werkes in Grünheide sowie die Frage, ob ein Kriegseinsatz in der Ukraine die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigt.