Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
Kein Anspruch von Palästinensern auf Auskunft über abgeschlossene Genehmigungsverfahren für Waffenlieferungen nach Israel – 41/24
Pressemitteilung vom 04.12.2024
Mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gaza-Streifen sind vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Anliegen gescheitert, die Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verpflichten, ihnen Auskunft über abgeschlossene Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen.
Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die Bundesregierung müsse verpflichtet werden, sie über genehmigte Waffenlieferungen nach Israel zeitnah nach Genehmigungserteilung zu informieren. Anderenfalls könnten sie keinen effektiven Rechtsschutz gegen solche Lieferungen erlangen, die sie ggf. in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit betreffen könnten. Nachdem eine Anfechtung von Genehmigungen typischerweise zu spät komme und das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Eilrechtsschutz gegen künftige Waffenlieferungen zuvor versagt haben, sei eine Rechtsschutzlücke entstanden; diese könne nur dadurch geschlossen werden, dass die Behörde bereits jetzt zur zukünftigen Auskunftserteilung verpflichtet werde.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die das Begehren ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 28/2024 vom 30. September 2024) bestätigt. Der Antrag der Antragsteller sei bereits unzulässig, da ihnen die erforderliche Antragsbefugnis fehle. Es gebe offenkundig keinen Anspruch der Antragsteller, die Bundesregierung zu verpflichten, Auskunft über das Datum einer Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie über die Art des Rüstungsgutes zu erteilen. Derartige Entscheidungen der Bundesregierung gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.
Beschluss vom 3. Dezember 2024 – OVG 1 S 75/24 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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