Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht Berlin führen eAkte ein – 40/24

Pressemitteilung vom 15.11.2024

Zum 15. November 2024 stellen das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aktenführung ihrer 41 Kammern und 11 Senate auf eine rein elektronische Aktenführung um. Dies betrifft sämtliche Neueingänge sowie die mehr als 22.000 bereits laufenden Verfahren aus allen Sachgebieten. Bereits bestehende Papierakten werden geschlossen und elektronisch weitergeführt. Damit kommen beide Gerichte ihrer gesetzlichen Pflicht zur Einführung einer elektronischen Gerichtsakte deutlich vor dem bundesweit einheitlichen Stichtag 1. Januar 2026 nach. Der Einführung der eAkte ging ein mehrjähriger Prozess voraus, in dem unter intensiver Mitarbeit aller Beschäftigtengruppen und der Personalvertretungen sämtliche gerichtliche Abläufe überprüft und angepasst sowie die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.