Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte – 22/23

Pressemitteilung vom 31.10.2023

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung gegenüber der Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin angeordnete Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestätigt. Damit hat es die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Die Beteiligten hatten in dem universitätsinternen Konflikt zuvor erfolglos über eine gütliche Streitbeilegung verhandelt.

Beamtinnen/Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Dies hat der 4. Senat im Falle der Kanzlerin der Universität angenommen. Die Kanzlerin habe im Vorfeld der Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten der Universität entgegen der rechtlichen Kompetenzordnung der Universität ohne Beschluss der zuständigen Hochschulgremien veranlasst, dass eine Personalagentur mit der Suche nach Kandidatinnen/Kandidaten für die Wahl beauftragt wurde. Dies sei kein Geschäft der laufenden Verwaltung, das die Kanzlerin in eigener Verantwortung hätte vornehmen können. Hierdurch sei ein erheblicher Vertrauensverlust entstanden, der zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der sachgemäßen Zusammenarbeit der Kanzlerin mit den weiteren Mitgliedern des Präsidiums als Universitätsleitung einschließlich des wiedergewählten Präsidenten geführt habe.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 30. Oktober 2023 – OVG 4 S 21/22 –