Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
OVG bestätigt Verbot der für heute angemeldeten pro-palästinensischen Versammlung in Berlin - 5/23
Pressemitteilung vom 15.04.2023
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute ab 17.30 Uhr unter dem Motto „Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der palästinensischen Gefangenen“ in Berlin-Neukölln angemeldete Versammlung verboten bleibt. Damit hat es die Beschwerde des Antragstellers gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom gestrigen Abend zurückgewiesen.
Die Versammlungsbehörde hat die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitsche Äußerungen zu erwarten seien. Der 1. Senat hat entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 15. April 2023 – OVG 1 S 31/23 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Tel.: (030) 90149-80
- Fax: (030) 90149-8808