Aufgrund von kurzfristigen Wartungsarbeiten kann es am Wochenende (Samstag, den 10.10.2026 und Sonntag, den 11.10.2026) zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs kommen. Nachrichten, die über den elektronischen Rechtsverkehr versandt werden, können nur mit einer Verzögerung bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten übersenden Sie Ihre Schriftsätze daher bitte per Fax.
OVG bestätigt Verbot der für heute angemeldeten pro-palästinensischen Versammlung in Berlin - 5/23
Pressemitteilung vom 15.04.2023
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute ab 17.30 Uhr unter dem Motto „Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der palästinensischen Gefangenen“ in Berlin-Neukölln angemeldete Versammlung verboten bleibt. Damit hat es die Beschwerde des Antragstellers gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom gestrigen Abend zurückgewiesen.
Die Versammlungsbehörde hat die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitsche Äußerungen zu erwarten seien. Der 1. Senat hat entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 15. April 2023 – OVG 1 S 31/23 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Tel.: (030) 90149-80
- Fax: (030) 90149-8808