Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
Terminstreit um Klima-Volksentscheid: OVG weist Beschwerde der Bürgerinitiative zurück – 17/22
Pressemitteilung vom 09.12.2022
Ein Eilverfahren der Bürgerinitiative Klimaneustart Berlin in dem Streit um den Termin zur Abstimmung über den Volksentscheid zum Volksbegehren über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 ist auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, den Senat zu verpflichten, den Abstimmungstermin auf den Tag der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin festzulegen. Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die Verwaltungsgerichte seien hierfür nicht zuständig.
Beschluss vom 9. Dezember 2022 – OVG 3 S 76/22 –
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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