Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
BER: Rechtmäßigkeit des Geradeausabflugs über Blankenfelde-Mahlow im Nachtzeitraum bestätigt – 16/22
Pressemitteilung vom 29.11.2022
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg zurückgewiesen. Die angegriffenen Flugrouten führen in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) bei Westbetrieb von der Startbahn 25R (Nordbahn) im Geradeausabflug über das in westlicher Verlängerung dieser Startbahn liegende Gemeindegebiet und das private Wohnhaus der Anwohnerin.
Die angegriffenen Flugrouten sind nicht zu beanstanden, insbesondere gibt es keine alternativen Routen, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen. Es ist nicht erkennbar, dass die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugrunde gelegten Lärmberechnungen unzureichend sein könnten. Auch ist nicht zu beanstanden, dass die Behörde ihre Entscheidung unter anderem darauf gestützt hat, dass es bei einer Nordumfliegung des Gemeindegebiets zu Neubelastungen mit unzumutbarem Fluglärm für Betroffene in Gebieten kommen werde, die bisher fast gar nicht von Fluglärm betroffen gewesen seien. Der Festsetzung der Abflugrouten steht zudem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 19. September 2013 (OVG 11 A 4.13), nach dem die im Jahr 2012 erfolgte Festlegung des Geradeausabflugs für den Nachtzeitraum unter Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig gewesen ist (vgl. Pressemitteilung vom 19. September 2013), nicht entgegen. Der 11. Senat hatte angenommen, dass die damalige Abwägung fehlerhaft gewesen sei, nicht jedoch für die Zukunft eine erneute Festsetzung des Geradeausabflugs ausgeschlossen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Urteil vom 29. November 2022 – OVG 6 A 15/21 –
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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