Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

OVG bestätigt: Tempo 10 km/h für Fahrräder in der Bergmannstraße bleibt vorerst – 13/22

Pressemitteilung vom 23.09.2022

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde eines Radfahrers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2022 (vgl. dortige Pressemitteilung Nr. 29/2022 v. 25. Juli 2022) zurückgewiesen. Danach hat die im Juli 2021 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für Fahrräder angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße in Berlin-Kreuzberg vorerst Bestand. Die durch die sukzessive bauliche Umgestaltung der Straße entstandene und verdichtete Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern rechtfertige die Annahme einer qualifizierten Gefahr. Ausweislich des von Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Auftrag gegebenen Berichts „Berliner Begegnungszonen“ mittels Vorher-Nachher-Untersuchungen habe sich nach der Umgestaltung der Fußgängerverkehr um durchschnittlich 18% erhöht. Die Anzahl der Radfahrenden sei um zwei Drittel gestiegen und die Zahl der Personen, die den Zweirichtungsradweg querten, um 167%. Vor diesem Hintergrund komme es auf die näheren Umstände der Verkehrsunfälle in den Jahren 2018 bis 2020 nicht mehr entscheidend an.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 22. September 2022 – OVG 1 S 53/22 -