Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Bundeskanzleramt nicht für Auskunftsersuchen betreffend das Büro des Bundeskanzlers a. D. Schröder zuständig - 12/22

Pressemitteilung vom 17.08.2022

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat gestern entschieden, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass es sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne handele. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig.

Damit wurde der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. Juni 2022 – VG 27 L 68/22 – im Ergebnis bestätigt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2022 – OVG 6 S 37/22 –