Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
OVG bestätigt Verbot der für dieses Wochenende anlässlich des „Nakba“-Tages angemeldeten pro-palästinensischen Versammlungen in Berlin - 10/22
Pressemitteilung vom 13.05.2022
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute, Samstag und Sonntag unter dem Motto „Anlässlich des 74. Jahrestages der Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat“ in Berlin angemeldeten Versammlungen verboten bleiben. Damit hat es eine Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 15/2022 des Verwaltungsgerichts Berlin).
Die Versammlungsbehörde hat die Veranstaltungen unter Berufung auf zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen untersagt. Der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Veranstaltungen rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts diese Gefahrenprognose.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 13. Mai 2022 OVG 1 S 36/22
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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