Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
OVG bestätigt Verbot pro-palästinensischer Demonstration in Berlin - 7/22
Pressemitteilung vom 29.04.2022
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute ab 16 Uhr in Berlin angemeldete „Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem“ verboten bleibt. Damit hat es die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 13/2022 des Verwaltungsgerichts Berlin). Die Entscheidung ist wegen der Eilbedürftigkeit der Sache zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 29. April 2022 – OVG 1 S 31/22 –
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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