Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ ist unwirksam - Nr. 32/21

Pressemitteilung vom 30.09.2021

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit vier Urteilen den im Jahr 2018 bekanntgemachten Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ für unwirksam erklärt.

Der 10. Senat hat festgestellt, dass der Plan an formellen Fehlern leidet. Die Bekanntmachungen im Amtsblatt für Brandenburg, mit denen die Öffentlichkeit während des Planungsverfahrens über die Auslegung der Planentwürfe informiert wurde, waren fehlerhaft. Sie enthielten irreführende und fehlerhafte Zusätze über die Möglichkeiten, Einwände zu erheben. Auf die Frage, ob der Plan darüber hinaus inhaltliche Fehler aufweist, kam es somit nicht entscheidend an.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Urteile vom 30. September 2021 – OVG 10 A 9.18, 10 A 17.19, 10 A 20.19 und 10 A 22.19 –