Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide durch Oberverwaltungsgericht vorläufig gestoppt - 6/20

Pressemitteilung vom 16.02.2020

Der Antrag der Grünen Liga Brandenburg auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Tesla erteilte vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt hat in zweiter Instanz zu einem vorläufigen Stopp der bereits begonnenen Rodungsarbeiten auf dem vorgesehenen Werksgelände geführt. Dies gilt, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. Februar 2020 entschieden worden ist.

Zur Begründung hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt, die vorläufige Untersagung sei mit Blick darauf, dass die bereits weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten innerhalb weiterer drei Tage abgeschlossen sein würden, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich. Andernfalls sei die Rodung vor einer abschließenden Entscheidung des Senats über die Beschwerde bereits vollständig durchgeführt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos sei.

Beschluss vom 15. Februar 2020 – OVG 11 S 8.20 –