Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
Terminhinweis: OVG entscheidet über Klagen gegen Änderungen der Planfeststellung für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) – 1/20
Pressemitteilung vom 14.01.2020
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in den Verfahren
OVG 6 A 6.18 und OVG 6 A 2.18
Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Montag den 20. Januar 2020 bis einschließlich Donnerstag, den 23. Januar 2020
jeweils um 9.30 Uhr
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg,
Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage.
Streitgegenstand:
Kläger des Verfahrens OVG 6 A 6.18 ist ein Bürgerverein, Kläger des Verfahrens OVG 6 A 2.18 sind vier im Umfeld des BER gelegene Gemeinden. Die Kläger wenden sich gegen die 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER), mit der die Umgestaltung und Neuausweisung von Bauflächen für landseitige Anlagen im sog. Midfield des Flughafens BER genehmigt werden. Auf diesen Flächen sollen ein neues Terminalgebäude und ein Dienstgebäude für die Bundespolizei untergebracht werden. Der Bürgerverein wendet sich zudem gegen die 27. Änderung der Planfeststellung. Damit werden zeitlich begrenzte Anpassungsmaßnahmen an den Flugbetriebsflächen (Errichtung von Rollbahnen und eines Flugfeldes) genehmigt, um bis zum Ende des Jahres 2023 eine Passagierabfertigung auch an den Terminalanlagen des bisherigen Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zu ermöglichen (sog. Double-Roof-Betrieb).
Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt.
Es wird ab 8.00 Uhr Einlass in den Sitzungsaal gewährt. Wegen erforderlicher Personen- und Taschenkontrollen kann es zu Verzögerungen beim Einlass kommen.
Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden. Im Falle eines die Kapazitätsgrenzen überschreitenden Medieninteresses bleibt die Einführung einer „Pool-Regelung“ vorbehalten. Parkplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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