Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Sonnen- und Fitnessstudios sowie Yoga/Pilatesstudio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt - 40/20

Pressemitteilung vom 11.11.2020

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge mehrerer Sonnen- und Fitnessstudios sowie eines Yoga/Pilatesstudios zurückgewiesen, den Vollzug der die Schließung dieser Studios anordnenden Vorschriften der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Verbote für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führten sowie dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe, die Antragsteller in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit verletze und gleichheitswidrig sei.

Der 11. Senat ist diesen Argumenten im Wesentlichen aus den Gründen, mit denen die Eilanträge von Tattoo-Studios sowie Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios abgelehnt worden ist, nicht gefolgt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 36/20 und 37/20).

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Insgesamt hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mittlerweile in 20 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen des im November 2020 geltenden Teil-Lockdowns entschieden. Alle Anträge sind ohne Erfolg geblieben.

u.a. Beschluss vom 6. November 2020 OVG 11 S 113/20 (Fitnessstudio) und Beschlüsse vom 10. November 2020 OVG 11 S 109/20 (Sonnenstudio) sowie
OVG 11 S 112/20 (Yoga- und Pilatesstudio)